Die Dorfposcht will Informationen möglichst unverändert weitergeben

Das ist die ursprüngliche Version des Statuts. Die Regeln wurden im Dezember 2016 überarbeitet. Sie finden die neue Fassung hier.

Unsere Regelungen zur Veröffentlichung von Anzeigen und Information

In der letzten Zeit hat das Dorfposcht-Redaktionsteam die Notwendigkeit erkannt, die Regeln, nach denen Inserate und Artikel veröffentlicht werden, festzulegen und schriftlich zu fixieren. Am 20. Februar 1996 hat der Gemeinderat diese Regelung genehmigt.

Grundsätzliche Haltung der Redaktionsgruppe

Die Dorfposcht versteht sich als Informationsblatt für Behörden, Vereine, Betriebe, Interessengruppen und Einzelpersonen.

In der Absicht, ein möglichst vielfältiges Informationsforum zu bieten, möchten wir allen Ortsansässigen und allen mit Thalheim und Gütighausen verbundenen Gelegenheit geben, diesen Informationsträger zu nutzen.

Behörden, Vereinen, Interessengruppen, Firmen, Anbietern und Käufern gibt die Dorfposcht Gelegenheit zu Information, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.

Einzelpersonen ermöglicht die Zeitung, ihre Gedanken, Ideen, Anregungen, persönliche Anliegen und nicht zuletzt auch kritische Gedanken zu veröffentlichen.

Informationen, Mitteilungen, Fotos, Illustrationen, Berichte, Artikel, Anzeigen, Leserbriefe werden, soweit möglich, unverändert weitergegeben.

Trotzdem gibt es einige Einschränkungen bezüglich Umfang und Format, Druckqualität, sowie auch bezüglich Formulierungen und Darstellungen der Veröffentlichungen.

Der Dorfposcht sind sowohl ethische wie auch technische und finanzielle Grenzen gesetzt.

Ethische Grenzen (Fairplay)

Autorinnen und Autoren deren Leserbriefe und allenfalls kritischen Äusserungen mit vollem Namen unterzeichnet sind, übernehmen für ihre Aussagen persönlich die Verantwortung.

Nicht veröffentlicht werden Beschimpfungen, offensichtlich unwahre und/oder ehrverletzende Äusserungen.

Technische Grenzen

Die Redaktionsgruppe übernimmt diese Aufgabe im Nebenamt und kann deshalb nicht in allen Teilen professionellen Ansprüchen genügen. So sind der Perfektion in der Wiedergabe von Text- und Bildmaterial Grenzen gesetzt.

Finanzielle Grenzen

Entsprechend dem Budget ist sowohl der Umfang (Seitenzahl), wie auch die Zahl der Ausgaben, sechs pro Jahr, beschränkt. Die Redaktion wird zwar mit einer bescheidenen Jahrespauschale entschädigt, erledigt aber vieles in der Freizeit.

Die Redaktionsgruppe bewegt sich innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten. Dem Spielraum für ausgefallene Ideen sind jedoch auch aus finanziellen Gründen Grenzen gesetzt. Aus finanziellen Gründen ist auch die Zahl der reproduzierten Fotos beschränkt.

Für die Veröffentlichungen in der Dorfposcht gelten folgende Regelungen:

1. Ortsansässige Läden, Firmen, Geschäfte…

haben pro Ausgabe der Dorfposcht eine kleine Gratisanzeige (etwa ⅛-Seite) zu gut.

Grössere Anzeigenformate müssen gemäss Tarif bezahlt werden.

Unter «Eingesandt» können Artikel, Berichte geliefert werden.

Ziel: Die ortsansässigen Betriebe und Geschäfte sollen durch diesen kleinen Bonus unterstützt werden. Die Bevölkerung soll über die ortsansässigen Firmen informiert sein.

2. Gemeinnützige und andere öffentliche Betriebe und Körperschaften…

haben über das Gratis-Kleininserat von 1/8 Seite, noch weiterreichende Vergünstigungen. Sie können pro Ausgabe im Sinne einer regelmässigen Rubrik, Mitteilungen, Infos, Angebote, Informationen veröffentlichen.

Für die Rubrik kann ein eigenes Signet verwendet werden.

Ziel: Mitteilungen von Bahn, Post, Busbetrieb (Verkehrsverbund) sind in allgemeinem Interesse für die Bevölkerung. Wir sind daran interessiert, deren Angaben in der Dorfposcht zu veröffentlichen.

3. Behörden und Vereine…

können ihre Berichte und Anzeigen (wie bisher) kostenlos veröffentlichen. Dies kann im Sinne einer regelmässigen Rubrik, oder je nach Bedarf geschehen.

Ausserordentliche Ansprüche bezüglich Umfang und Gestaltung der Rubriken sind mit der Redaktion abzusprechen.

Z. B.: Schule, Kirche, Bibliothek, Feuerwehr, Turnverein, Männerriege, Gemischter Chor, Jugendriege, Dorfverein, Haus- und Krankenpflege usw.

4. Bezahlte Inserate…

werden gemäss Vorlagen übernommen. Plazierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Auf privilegierte Plazierung besteht nur Anspruch, wenn ein entsprechender Aufschlag bezahlt wird (z. B. regelmässige Plazierung auf der Rückseite).

Auf Gestaltungswünsche gehen wir ein, werden aber künftig ausserordentlichen Zeitaufwand für Um- oder Neugestaltung von Inseraten verrechnen.

5. Allgemeingültige Vorbehalte der Redaktion

Textteile, sowie Gratisinformationen und Gratisannoncen werden durch die Redaktion gestaltet und plaziert (es besteht kein Anspruch auf Sonderbehandlung).

Zu umfangreiche Eingaben (Text und Bildmaterial) werden je nachdem aus Platzgründen gekürzt oder im Umfang begrenzt.

Bleibt vor dem Druck genügend Zeit, geschieht das in gegenseitiger Absprache.

Redaktionsteam der Dorfposcht
Durch den Gemeinderat am 20.2.1996 genehmigt.