Auf Papier und im Internet

Das sind unsere Regelungen zur Veröffentlichung der Dorfposcht im Internet.

Die Inhalte der Dorfposcht werden nebst der gedruckten Fassung auch im Internet publiziert. Die Veröffentlichung erfolgt zeitlich unbegrenzt und soll der Bevölkerung die Möglichkeit geben, auch auf länger zurückliegende Artikel und Informationen zugreifen zu können. Ausserdem sollen via Internet Nicht-Gemeindemitglieder aus aller Welt die Möglichkeit haben, die Gemeinde Thalheim Gütighausen und ihre Bevölkerung näher kennen zu lernen und Einblicke ins Dorfleben zu erhalten.

Für die Aufbereitung und die technische/grafische Gestaltung der Inhalte unter www.dorfposcht.ch ist der Webmaster zuständig, welcher vom Dorfposcht-Redaktionsteam berufen, resp. aus den eigenen Reihen gewählt wird. Wer der Dorfposcht Material zur Verfügung stellt, erklärt sich mit der Online-Publikation einverstanden. Im Grundsatz sollen die Gemeinde-relevanten Informationen mit Vorzug, d. h. vollständig veröffentlicht werden, während allgemeine Themen (Spiele, Rätsel, «Füller», Gedichte, nachgedruckte Artikel und Texte zu nicht-gemeinde­bezogenen Sachverhalten) und Fotos/Illustrationen nach Ermessen des Webmasters publiziert werden. Werbung gibt es in der Dorfposcht online vorderhand nicht.

Falls ein Artikel nicht oder in redigierter Form im Internet veröffentlicht werden soll, kann das

  1. auf mehrheitlichen Beschluss es Redaktionsteams, oder
  2. auf Wunsch des Betroffenen bei Interviews oder persönlichen Berichten, oder
  3. aus Gründen erfolgen, die eine Veröffentlichung verunmöglichen,

resp, erschweren oder für eine Veröffentlichung im weltweit zugänglichen Internet nicht geeignet sind. Der Webmaster ist angehalten, diesem letzten Punkt besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die Interessen der Dorfbevölkerung zu wahren. Die gleichen Regeln gelten auch für Inhalte, die exklusiv in der Online-Ausgabe der Dorfposcht publiziert werden.

Der Gemeinderat hat diese durch den Webmaster der Dorfposcht online vorgeschlagene Regelung am 15. Oktober 2002 genehmigt.

Online-Redaktion: Matthias Schüssler