Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Marcel Gross, Ossingerstrasse 10, Gütighausen: Umbau Wohnhaus Vers.-Nr. 398 und Wohnraumerweiterung, Anbau Gartenhalle, Ossingerstrasse 8 + 10, Kat.-Nrn. 58 + 59 (Kernzone B)

Im Anzeigeverfahren wurde folgendes Bauprojekt genehmigt:

  • Dario Ristagno, Wermatswil: Fassadenrenovation Gebäude Mühlestrasse 6 (alte Mühle), Vers.-Nr. 342 und 346, Kat.-Nr. 16 (Kernzone A)

Gemäss Art. 14 der Bau- und Zonenordnung sind Aussenrenovationen in der Kernzone bewilligungspflichtig. Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für Erneuerungsarbeiten aller Art wie Fassadenanstriche, Fenster und Türen. Wir bitten Hausbesitzer in der Kernzone vor den Bauarbeiten ein entsprechendes Baugesuch, das in der Regel im Anzeigeverfahren bewilligt wird, dem Bauamt einzureichen.

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Planungskredit für das Bauprojekt «Platz im Winkel» über 11’400 Franken
  • Kreditabrechnung über 5’446.70 Franken für die Sanierung von diversen Drainagen
  • Kreditabrechnung über 56’568.40 Franken für die Sanierung des Kindergartendachs
  • Kauf von 16m2 Strassengebiet an der Mühlestrasse für 5’120 Franken
  • Genehmigung Budget 2019 vom Alters- und Pflegezentrum Stammertal
  • Genehmigung Budget 2019 des Zweckverbandes Feuerwehr Andelfingen und Umgebung

Budget 2019 und Steuerfuss

Der Gemeinderat hat das Budget 2019 zuhanden der RPK verabschiedet. Der Gemeinderat beantragt den Steuerfuss auch im nächsten Jahr unverändert bei 85 % zu belassen.

Bei einem Aufwand von 5’136’500 Franken und einem Ertrag von 4’995’900 Franken schliesst das Budget 2019 mit einem Aufwandüberschuss von 140’600 Franken ab. Im Budget 2018 wurde mit einem Aufwandüberschuss von 993’600 Franken gerechnet.

In den folgenden Bereichen werden die grössten Abweichungen zum Budget 2018 verzeichnet:

Minderaufwand / Mehrertrag

  • Honorare ext. Berater/Gutachter 25’000 Franken
  • Anteil Betriebskosten HPS Humlikon 49’000 Franken
  • Grundstückgewinnsteuern 120’000 Franken
  • Finanzausgleich (netto) 182’000 Franken
  • Abschreibungen gesamt 942’000 Franken

Mehraufwand / Minderertrag

  • Baul. Unterhalt Schulliegenschaft 59’000 Franken
  • Pflegefinanzierung Heime 117’000 Franken
  • Gesetzl. wirtschaftliche Hilfe 28’000 Franken
  • Fallführung Sozialhilfe/-beratung 26’000 Franken
  • Vermögenssteuer NP frühere Jahre 71’000 Franken

Investitionsrechnung

Im Budget 2019 sind Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von 841’000 Franken sowie Investitionseinnahmen von 5’000 Franken vorgesehen. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf 836’000. Franken Im Finanzvermögen sind Ausgaben von 55’000 Franken vorgesehen, welchen keine Einnahmen gegenüberstehen.

Die grössten Investitionen bestehen aus folgenden Positionen:

  • Heizungsersatz Gemeindehaus 65’000 Franken
  • Heizungsersatz Werkgebäude 65’000 Franken
  • Investitionsbeitrag ZV Schulgemeinden 61’000 Franken
  • Neugestaltung Dorfplatz im Winkel, inkl. WL 305’000 Franken
  • Einbau Feinbelag Buck- und Breitistrasse 95’000 Franken
  • Wasserleitungsersatz Stationstrasse (unt. Teil) 70’000 Franken

Die Gemeinde Thalheim an der Thur verfügt über genügend flüssige Mittel, um sämtliche Investitionen ohne die Aufnahme von Fremdkapital finanzieren zu können. Das Geschäft über den Platz im Winkel bedarf eines separaten Gemeindeversammlungsbeschlusses und wird der Bevölkerung anlässlich der Rechnungs-Gemeindeversammlung 2019 vorgelegt.

Steuerfuss

Die Politische Gemeinde rechnet im Budget 2019 erneut mit einem Steuerfuss von 85% der einfachen Staatssteuer. Die Sekundarschulgemeinde Andelfingen wird gemäss ersten Angaben den Steuerfuss um zwei Prozentpunkte auf 20 Prozent senken, womit der Gesamtsteuerfuss der Gemeinde Thalheim neu 105 Prozent beträgt.

Finanzausgleich

Die Gemeinde Thalheim erhält im Jahr 2019 einen Steuerkraft- bzw. Ressourcenausgleich von 1’019’000 Franken. Dies entspricht einer Zunahme im Vergleich zum Budget 2018 von rund 271’000 Franken. Dieser Anstieg lässt sich mit den im Jahr 2017 stagnierten ordentlichen Steuererträgen begründen. Im Jahr 2019 besteht aufgrund der Zunahme der Anzahl Personen unter 20 Jahren ein höherer Anspruch auf demografische Sonderlastenausgleichsbeiträge (Zunahme um 28’500 Franken). Der geografisch-topografische Sonderlastenausgleichsbeitrag liegt mit 131’000 Franken im Rahmen der Vorjahre.

Eigenwirtschaftliche Betriebe

Im Budget 2019 sind für den Bereich Wasserversorgung Investitionsausgaben von 144’000 Franken und Einnahmen von 5000 Franken vorgesehen. In der Abwasserbeseitigung (inkl. Kläranlage) werden keine Investitionen getätigt. Einnahmen sind ebenfalls keine vorgesehen. Im Bereich Abfallbeseitigungen sind Investitionen von 40’000 Franken geplant.

Das Budget 2019 sieht in allen Spezialfinanzierungen Erträge vor, welche die jeweiligen Aufwendungen übersteigen. Es ist mit einer Einlage von 59’200 Franken in die Spezialfinanzierung Wasserversorgung sowie mit einer Einlage von 83’500 Franken im Bereich Abwasserbeseitigung zu rechnen. Für die Abfallbeseitigung beträgt die Einlage in die Spezialfinanzierung 14’200. Franken

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018

Am Montag, 3. Dezember 2018 (19.30 Uhr) begrüssen die Gemeindebehörden möglichst viele Stimmberechtigte zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung in der Aula unter anderem zu folgenden Traktanden:

Genehmigung des Budgets für das Jahr 2019 und Festsetzung des Steuerfusses

Kauf Gewerbeland im Obmann zum Preis von 1’580’775.00 Franken

Teilrevision Zonenplan Thalheim an der Thur (Zone für öffentliche Bauten)

Im Anschluss der Gemeindeversammlung sind die Anwesenden zu einem kleinen Apéro eingeladen.

Der Gemeinderat hat eine einheitliche Praxis für die Erteilung von Listenauskünften aus dem Einwohnerregister an Private erlassen.

Die Einwohnerkontrollen können einige Personendaten von Einwohnerinnen und Einwohnern nach bestimmten Kriterien geordnet bekannt geben, wenn diese für ideelle Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ideelle Zwecke verfolgen in der Regel ortsansässige, aber auch teilweise auswärtige Vereine, Organisationen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Politik, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben beitragen oder im Interesse des Gemeinwohls erfolgen. Beispiele dafür sind die Rekrutierung von Verkehrskadetten, Nachwuchsförderung Musikverein oder Jungschützenkurs, Spielgruppe, Mitgliederwerbung der Ortsparteien, Geburtstagsbesuche bei Jubilaren durch die Pro Senectute, Klassenzusammenkünfte etc. Die Bekanntgabe der Daten zu kommerziellen Zwecken, d.h. wenn eine Gewinnerzielung für nicht gemeinnützige Zwecke angestrebt wird, ist ausgeschlossen. Ausserdem wird keine Auskunft erteilt, wenn eine Person über eine Datensperre verfügt. Die Sperrung Ihrer Daten können Sie jederzeit schriftlich bei der Gemeindeverwaltung verlangen.

Ortsansässige Vereine, Bezirksparteien oder Bezirksvereine, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben in unserer Gemeinde beitragen, können pro Jahr eine Listenauskunft in Form einer Adressliste oder Etiketten bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Vereine und Organisationen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen ein Antragsformular ausfüllen. Damit wird bestätigt, dass die Daten für einen ideellen Zweck verwendet werden, nicht an Dritte weitergegeben und nach Gebrauch umgehend gelöscht bzw. vernichtet werden. Die erteilten Auskünfte werden zu Kontrollzwecken in einem Register geführt.

Gemeindeversammlungstermine 2019

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungstermine für 2019 festgelegt. Die Rechnungsgemeindeversammlung wurde auf Montag, 3. Juni 2019 und die Budgetgemeindeversammlung auf Montag, 2. Dezember 2019 festgesetzt.

Erwerb von Gewerbeland im Obmann

Dem Gemeinderat wurde im Gewerbegebiet im Obmann die letzte unbebaute Gewerbelandparzelle zum Kauf angeboten. Der Gemeinderat kam nach eingehender Beratung zum Schluss, dass es für die Gemeinde langfristig sehr vorteilhaft wäre, dieses Land zu erwerben. Mit dem Erwerb hofft der Gemeinderat, dem lokalen Gewerbe die Möglichkeit zum Wachstum zu bieten, aber auch neues Gewerbe und Arbeitsplätze in der Gemeinde zu schaffen. Der Kaufpreis für die Parzelle mit 10’878 m2 Land beträgt 1’580’775. Franken

Die Nachfrage nach Gewerbebauland ist seit Jahren vorhanden. Da die Gemeinde selber über keine Baulandreserven im Gewerbegebiet verfügt, mussten solche Anfragen von Gewerbebetrieben immer negativ beantwortet werden. Mit dem Erwerb dieser Parzelle wäre es für die Gemeinde möglich, auch das Wachstum von Arbeits- und Lehrplätzen in unserer Gemeinde mitzusteuern. Da sich das Bauland zudem in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Thalheim-Altikon befindet, ist die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr sehr vorteilhaft.

Nach dem Erwerb müsste die Parzelle noch erschlossen werden. Wie genau die Erschliessung erfolgt, würde in einem weiteren Projekt geprüft und allenfalls dann nochmals von der Gemeindeversammlung bewilligt werden. Der Gemeinderat geht im Moment davon aus, dass dem Gewerbe für sie angepasste Parzellen geschaffen werden, die danach wiederverkauft werden können.

Die Verkäuferschaft verfügt weiter über eine Waldparzelle, welche direkt an Gemeindewaldungen angrenzt. Im gleichen Zug wie das Gewerbebauland soll aus Sicht der Verkäuferschaft auch dieses Grundstück verkauft werden, weshalb sie dieses der Gemeinde Thalheim an der Thur ohne Aufpreis anbietet.

Sollte dem Kauf der Parzelle zugestimmt werden, wird diese ins Finanzvermögen der Gemeinde überführt. Das heisst, dass im Finanzvermögen eine Umlagerung vom Umlaufvermögen ins Anlagevermögen erfolgt. Da die Politische Gemeinde im Moment einen hohen Bestand an flüssigen Mitteln aufweist, macht diese Anlage auch finanzpolitisch Sinn. Wegen den tiefen Zinsen erzielt die Gemeinde auf ihren flüssigen Mitteln keine Erträge. Der Erwerb dieser Parzelle kann somit vollständig aus eigenen Mitteln der Gemeinde erfolgen und es muss kein Fremdkapital aufgenommen werden.

Im Moment wird die Gewerbelandparzelle landwirtschaftlich bewirtschaftet und verpachtet. Die Gemeinde würde diesen Pachtvertrag übernehmen, der noch bis 31.10.2023 läuft. Auf Grund des Kaufpreises untersteht dieses Geschäft der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Kauf zuzustimmen.

Bahnübergang SBB

Auf Grund einer Anfrage der Kantonspolizei hat die SBB zu den Schliessungszeiten beim Bahnübergang beim Bahnhof Stellung genommen. Die SBB teilt mit, dass eine Verkürzung der Schliessungszeiten der Barrieren nur mit umfangreichen Anpassungsarbeiten des Stellwerkes möglich wäre. Die hohen Kosten dieser Arbeiten könnte die SBB nicht mehr selbst tragen.

Änderung Publikationsorgan – Einführung Newsletter

Der Gemeinderat hat mit Wirkung ab 1. Januar 2019 den Anschlagkasten beim Gemeindehaus als amtliches Publikationsorgan gewählt. Ausserdem erfolgen amtliche Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich soweit eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Neu werden die amtlichen Publikationen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Da die Homepage aber keine Sicherheit auf eine korrekte Publikation bietet (technische Probleme usw.), gilt die Homepage vorläufig noch nicht als amtliches Publikationsorgan.

Weiter wird die Gemeinde einen elektronischen Newsletter einführen. Dieser wird alternierend mit der Dorfposcht alle 2 Monate erscheinen. Für die Einführung des Newsletters hat der Gemeinderat einen Kredit über 1’600 Franken bewilligt.

Verbrennungsverbot November – Februar

Wir erinnern Sie daran, dass Wald-, Feld- und Gartenabfälle in den Monaten November bis Februar nicht im Freien verbrannt werden dürfen. Ausgenommen sind gemäss der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung Brauchtumsfeuer und Grillfeuer.

Strassenwesen

Die Strassenlampen auf unserem Gemeindegebiet werden von der EKZ unterhalten. Defekte Strassenlampen können unter Mitteilung der Mastnummer direkt bei der EKZ (Tel. 052 320 41 11) oder im Internet unter www.ekz.ch gemeldet werden.

Entschädigungen für Gemeindetätigkeit

Personen, die eine Entschädigung für eine Gemeindetätigkeit erhalten, werden gebeten, ihre Abrechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein bis zum 1. Dezember 2018 auf der Kanzlei abzugeben. Aufwendungen vom Dezember können im Folgejahr geltend gemacht werden.

Gemeindepersonal

Unser Finanz- und Steuersekretär Michael Lehmann hat die Ausbildung zum Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis diesen Herbst erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat gratuliert ihm herzlich zu diesem Erfolg und freut sich, auch weiterhin auf seine Dienste zählen zu dürfen.

Seit 1. November 2018 ist unser Lernender Fachmann Betriebsunterhalt, Andrin Steinemann, nicht mehr für die Gemeinde Thalheim an der Thur tätig. Der Gemeinderat dankt ihm für die geleisteten Dienste und wünscht ihm für seine Zukunft alles Gute.

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei über Feiertage

Wie die kantonale Verwaltung bleibt auch die Gemeindeverwaltung in Thalheim zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In der Zeit vom 24. Dezember 2018 bis und mit 2. Januar 2019 wird jedoch für dringende Zivilstandsfälle ein Pikettdienst angeboten. Wie üblich gilt aber auch über die Feiertage: Sollte die Türe der Gemeindeverwaltung offen sein, bedienen wir Sie gerne.

Verschiebung der Kehrichtabfuhr über die Feiertage

  • Die Kehrichtabfuhr von Mittwoch, 26. Dezember 2018 wird am Freitag, 28. Dezember 2018 nachgeholt.
  • Die Kehrichtabfuhr von Mittwoch, 2. Januar 2019 wird am Donnerstag, 3. Januar 2019 nachgeholt. Bitte stellen Sie die Abfallsäcke bis 7.00 Uhr bereit.

Gemeinderat Thalheim

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