Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Philipp Baumann, Brunnenwiesstrasse 2, Berg-Dägerlen: Neuanlage eingezäunte Christbaumkultur, Parzelle Kat.-Nr. 417, Chalchdolen, Eschlikerstrasse (Landwirtschaftszone)
  • Getreidetrocknungs AG, im Obmann 1, Thalheim an der Thur: Aufstockung Maschinenhaus, Gebäude mit Vers.-Nr. 13, Kat.-Nr. 1147 (Gewerbezone)

Im Anzeigeverfahren wurde folgendes Bauprojekt genehmigt:

  • Elsbeth Helfer-Studer, im Winkel 5, Thalheim an der Thur: Ersatz Aussentreppe bei Gebäude mit Vers.-Nr. 315, Kat.-Nr. 1127 (Kernzone A)

Gemäss Art. 14 der Bau- und Zonenordnung sind Aussenrenovationen in der Kernzone bewilligungspflichtig. Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für Erneuerungsarbeiten aller Art wie Fassadenanstriche, Fenster und Türen. Wir bitten Hausbesitzer in der Kernzone vor den Bauarbeiten ein entsprechendes Baugesuch, das in der Regel im Anzeigeverfahren bewilligt wird, dem Bauamt einzureichen.

Finanzen und Steuern

Die Vontobel Gemeindetreuhand GmbH führte am 9. und 10. November 2017 bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung sowie eine Sachbereichsprüfung im Bereich der Entschädigungen und Löhne durch. Der Bericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und bescheinigt eine genaue und exakte Buchführung.

Die EKZ hat der Gemeinde Thalheim für dieses Jahr eine Ausgleichsvergütung von 16’594 Franken überwiesen.

Voranschlag 2018 und Steuerfuss

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2018 zuhanden der RPK verabschiedet. Der Gemeinderat beantragt den Steuerfuss auch im nächsten Jahr unverändert bei 85 Prozent zu belassen.

Der Voranschlag 2018 weist einen Aufwand von 5’750’100 Franken und einen Ertrag von 3’056’500 Franken aus. Somit beträgt der durch Steuern zu deckende Aufwandüberschuss 2’693’600. Franken Der Gemeindeversammlung wird beantragt, zu diesem Zweck den Steuerfuss auf 85 Prozent (2017: 85 Prozent) des einfachen Staatssteuerertrages von 2’000’000 Franken festzusetzen. Somit werden 1’700’000 Franken Gemeindesteuern generiert.

Der verbleibende Aufwandüberschuss von 993’600 Franken soll durch eine Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Dieses sinkt voraussichtlich von 7’853’130 Franken auf rund 6’860’000. Franken

Laufende Rechnung

Bei einem Aufwand von 5’750’100 Franken und einem Ertrag von 4’756’500 Franken schliesst der Voranschlag 2018 mit einem Aufwandüberschuss von 993’600 Franken ab. Im Voranschlag 2017 wurde mit einem Aufwandüberschuss von 238’900 Franken gerechnet. Der hohe Aufwandüberschuss ist die Folge der zusätzlichen Abschreibungen. Im nächsten Jahr sollen insgesamt 840’000 Franken zusätzliche Abschreibungen erfolgen.

In den folgenden Bereichen werden die grössten Abweichungen zum Budget 2017 verzeichnet:

Minderaufwand/Mehrertrag

  • Rückerst. Zukunft GdE Weinland: 67’000 Franken
  • Defizitbeitrag ZVV: 17’000 Franken
  • Steuern Rechnungsjahr: 170’000 Franken
  • Steuern frühere Jahre: 40’000 Franken
  • Grundstückgewinnsteuern: 160’000 Franken
  • Zukunft Gemeinden im Weinland: 75’000 Franken
  • Verwaltungskostenbeiträge: 25’000 Franken
  • Begutachtungen / Berater: 40’000 Franken
  • Beiträge Langzeitpflege: 20’000 Franken
  • Beitrag Gruppenwasserversorgung: 27’000 Franken
  • Unterhalt Friedhofanlage: 13’000 Franken
  • Ausgleichsvergütung EKZ: 15’000 Franken
  • Aktive Steuerausscheidungen: 50’000 Franken
  • Finanzausgleich (netto): 206’000 Franken
  • Zusätzliche Abschreibungen: 660’000 Franken

Investitionsrechnung

Im Voranschlag 2018 sind Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von 802’000 Franken sowie Investitionseinnahmen von 20’000 Franken vorgesehen. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf 782’000. Franken Im Finanzvermögen sind weder Ausgaben noch Einnahmen budgetiert.

Die grössten Investitionen bestehen aus folgenden Ausgaben:

  • Sanierung Kindergartendach: 50’000 Franken
  • Beleuchtungsprojekt Schulanlage: 30’000 Franken
  • Sanierung Bergstrasse: 150’000 Franken
  • Wasserringleitung im Obmann: 430’000 Franken
  • Investitionsbeitrag Gruppenwasserversorgung: 26’000 Franken
  • Meteorwasserleitung Bergstrasse: 20’000 Franken

Die Gemeinde Thalheim verfügt über genügend flüssige Mittel, um sämtliche Investitionen ohne die Aufnahme von Fremdkapital finanzieren zu können. Die Geschäfte "Sanierung Bergstrasse" (inkl. Werkleitungen) sowie "Ringleitung im Obmann" bedürfen je eines separaten Gemeindeversammlungsbeschlusses.

Steuerfuss

Die Politische Gemeinde rechnet im Voranschlag 2018 erneut mit einem Steuerfuss von 85 Prozent der einfachen Staatssteuer. Die Sekundarschulgemeinde Andelfingen wird gemäss ersten Angaben den Steuerfuss bei 22 Prozent belassen, womit der Gesamtsteuerfuss der Gemeinde Thalheim 107 Prozent beträgt.

Finanzausgleich

Die Gemeinde Thalheim erhält im Jahr 2018 einen Steuerkraft- bzw. Ressourcenausgleich von 748’000. Franken Dies entspricht einer Abnahme im Vergleich zum Budget 2017 von rund 265’000. Franken Hauptsächlich lässt sich dieser Rückgang mit den erneut höheren Steuereinnahmen des Jahres 2016 begründen. Im Jahr 2018 besteht aufgrund der tiefen Anzahl Personen unter 20 Jahren nur ein geringer Anspruch auf einen demografischen Sonderlastenausgleichsbeitrag. Der geografisch-topografische Sonderlastenausgleichsbeitrag liegt mit 126’500 Franken im Rahmen der Vorjahre.

Eigenwirtschaftliche Betriebe

Im Voranschlag 2018 sind für den Bereich Wasserversorgung Ausgaben von 456’000 Franken und Einnahmen von 10’000 Franken vorgesehen. In der Abwasserbeseitigung (inkl. Kläranlage) werden Investitionen von 20’000 Franken getätigt. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen von 10’000 Franken gegenüber. Im Bereich Abfallbeseitigungen sind Investitionen von 5’000 Franken vorgesehen.

Aufgrund des vorliegenden Budgets 2018 ist mit einer Einlage von 7’000 Franken in die Spezialfinanzierung Wasserversorgung sowie mit einer Einlage von 72’100 Franken im Bereich Abwasserbeseitigung zu rechnen. Für die Abfallbeseitigung ist eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung von 6’700 Franken Franken vorgesehen.

Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017

Am Montag, 4. Dezember 2017 (19.30 Uhr) begrüssen die Gemeindebehörden möglichst viele Stimmberechtigte zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung in der Aula unter anderem zu folgenden Traktanden:

  • Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2018 und Festsetzung des Steuerfusses
  • Kredit über 180’000 Franken für die Sanierung der Bergstrasse
  • Kredit über 357’000 Franken für den Neubau einer Wasser-Ringleitung im Gewerbegebiet «Obmann»
  • Verzicht auf Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Gemeindeversammlungstermine 2018

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungstermine für 2018 festgelegt. Die Rechnungsgemeindeversammlung wurde auf Donnerstag, 7. Juni 2018 und die Budgetgemeindeversammlung auf Montag, 3. Dezember 2018 festgesetzt.

Am Montag, 12. März 2018 findet eine ausserordentliche Gemeindeversammlung statt. Anlässlich dieser Versammlung erhalten die Stimmberechtigten auch weitere Informationen zur Grundsatzabstimmung über die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Region Andelfingen. Zudem werden eine neue Gebührenverordnung und Anpassungen der Behördenentschädigung der Versammlung vorgelegt.

Wählerversammlung für die Erneuerungswahlen 2018

Die nächsten Erneuerungswahlen für die Gemeindebehörden rücken näher. Der Gemeinderat hat das Datum der Wählerversammlung auf Montag, 15. Januar 2018 festgelegt. Auch bei den nächsten Wahlen sind wieder aktive Personen gesucht, die sich um das Wohl der Gemeinde kümmern möchten. Interessentinnen und Interessenten für die verschiedenen Tätigkeiten können sich jederzeit bei den jeweiligen Behördenpräsidenten oder bei der Gemeindeverwaltung melden. Gerne geben wir Auskunft über die Arbeit in einer Behörde.

Bürgerrecht

Mit Beschluss des Gemeinderates Thalheim an der Thur vom 10.10.2017 wurden folgende Personen unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidg. Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Thalheim an der Thur aufgenommen:

  • Khalil, Firyal (w), geb. 1974, unbekannte Staatsangehörige, wohnhaft Mitteldorfstrassse 14, 8478 Gütighausen
  • Khalil, Hamza (m), geb. 2006, unbekannter Staatsangehöriger, wohnhaft Mitteldorfstrassse 14, 8478 Gütighausen
  • Khalil, Ammar (m), geb. 2009, unbekannter Staatsangehöriger, wohnhaft Mitteldorfstrassse 14, 8478 Gütighausen

Wasserversorgung

Der Gemeinderat beantragt der nächsten Gemeindeversammlung die Kreditgenehmigung für eine neue Wasserringleitung im Gebiet Obmann für 330’000. Franken Der Gemeinderat hat zusammen mit dem Ingenieurbüro Fritschi und Huser ein Projekt für die Verbesserung der Wasserdruckverhältnisse im Gebiet «Im Obmann» ausgearbeitet. Diese Verbesserung ist notwendig, da die Druckverhältnisse bei den landwirtschaftlichen Siedlungen im Gebiet Schleipfi sehr schlecht sind. Vor allem in den Sommermonaten, wenn es notwendig ist, dass die Gemeinde Ossingen auch unter Tags Wasser von der Gruppenwasserversorgung pumpt, fällt der Druck so massiv, dass an Duschen in diesen Siedlungen nicht mehr zu denken ist. Mit diesem Projekt bzw. mit der Schliessung von dieser Ringleitung werden die Druckverhältnisse für diese Siedlungen massiv verbessert.

Aufsichtsperson Sammelstelle Püntenrain + Grube Guggenbühl

Andreas und Max Fehr haben dem Gemeinderat mitgeteilt, dass sie die Aufsicht über die Sammelstelle Püntenrain und die Grube Guggenbühl gerne abgeben würden. Der Gemeinderat bedankt sich für den jahrelangen Einsatz für die Gemeinde. Somit suchen wir per 1. Januar 2018 oder nach Vereinbarung eine Aufsichtsperson für die Sammelstelle Püntenrain sowie für die Grube Guggenbühl. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der eingehenden Materialien und die richtige Entsorgung zu überwachen.

Die Sammelstelle Püntenrain ist jeweils am 1. + 3. Samstag im Monat von 10.00 – 10.30 Uhr geöffnet. Die Grube Guggenbühl ist jeweils von März – November am 1. Samstag im Monat von 11.00 – 11.30 Uhr geöffnet. Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen.

Anschaffung von zwei Zelten durch die Gemeinde

Für Anlässe in Thalheim wurden zwei Aluminium-Faltzelte mit dem Format von 3m x 6m angeschafft. Die Leichtbauweise (37kg) der Zelte ermöglicht einen schnellen und einfachen Auf- und Abbau. Zu den Zelten gibt es eine Dachrinne, mit der sich die Zelte zu einer gedeckten Fläche von 6m x 6m verbinden lassen. Die Stoffe der Zelte sind wasserabweisend.

Die Zelte können von der Gemeinde an Vereine, Organisationen, sowie an natürliche und juristische Personen ab 18 Jahre zum Zwecke der Durchführung von gesellschaftlichen, kulturellen und ähnlichen Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde Thalheim an der Thur vermietet werden. Die Benutzung für Privatanlässe wird nur bewilligt, wenn der Mieter seinen Wohnsitz in der Gemeinde Thalheim an der Thur hat. Ortsvereine können in der Gemeinde die Zelte einmal jährlich gebührenfrei nutzen. Dies gilt auch für kirchliche Anlässe.

Anfragen zu den Zelten und Reservierungen sind an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Verbrennungsverbot November – Februar

Wir erinnern Sie daran, dass Wald-, Feld- und Gartenabfälle in den Monaten November bis Februar nicht im Freien verbrannt werden dürfen. Ausgenommen sind gemäss der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung Brauchtumsfeuer und Grillfeuer.

Temporeduktionen ausserhalb des Siedlungsgebietes

Auf Grund einer Anfrage hat der Gemeinderat nochmals bei der Kantonspolizei abgeklärt, ob die Möglichkeit bestehe, ausserhalb des Siedlungsgebietes auf Flur- oder Gemeindestrassen Temporeduktionen zu beantragen. Die Kantonspolizei teilt dem Gemeinderat mit, dass es nicht zulässig sei, auf «normalen» Ausserortsstrecken eine tiefere Geschwindigkeit zu signalisieren. Damit dies eventuell in Frage kommen könnte, müsste ein umfassendes Verkehrsgutachten erstellt werden.

Gesuch um Revitalisierung Mosbach

Familie August Morf-Hunziker gelang erneut an den Gemeinderat mit dem Gesuch um Revitalisierung des Mosbaches. Diese Revitalisierung wäre die Fortsetzung des bereits vor Jahren freigelegten Mosbaches. Dieser würde dann offengelegt und danach offen in den Huebbach münden. Somit wäre dann der Mosbach durchgehend von der Thurtalstrasse bis in den Huebbach revitalisiert.

Der Gemeinderat nahm bereits Ende letzten Jahres vom Projekt Kenntnis und diskutierte dies im Rat. Bereits damals kam der Gemeinderat zum Schluss, dass er das Projekt nicht unterstützen könne. Nebst weiteren Gründen war für den Gemeinderat die Problematik des Verlustes von wertvollem landwirtschaftlichen Boden das Hauptargument, weshalb das Projekt nicht unterstützt werden konnte. Auch das nun eingereichte Wiedererwägungsgesuch konnte den Gemeinderat nicht umstimmen.

Verbundfahrplan 2018 – 2019

Der Gemeinderat hat gegen den Beschluss des Verkehrsrates Zürich betreffend dem Fahrplan 2018-2019 Rekurs beim Regierungsrat erhoben. Er bemängelt, dass der Ortsteil Gütighausen am Wochenende nicht am öffentlichen Verkehr angeschlossen ist und dass die Linie 612 bis Betriebsschluss auch unter der Woche bis nach Gütighausen verkehren soll. Ein Entscheid des Regierungsrates ist bis Redaktionsschluss noch nicht eingetroffen.

Strassenwesen

Die Strassenlampen auf unserem Gemeindegebiet werden von der EKZ unterhalten. Defekte Strassenlampen können unter Mitteilung der Mastnummer direkt bei der EKZ (Tel. 052 320 41 11) oder im Internet unter www.ekz.ch gemeldet werden.

Entschädigungen für Gemeindetätigkeit

Personen, die eine Entschädigung für eine Gemeindetätigkeit erhalten, werden gebeten, ihre Abrechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein bis zum 1. Dezember 2017 auf der Kanzlei abzugeben. Aufwendungen vom Dezember können im Folgejahr geltend gemacht werden.

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei über Feiertage

Wie die kantonale Verwaltung bleibt auch die Gemeindeverwaltung in Thalheim zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In der Zeit vom 23. Dezember 2017 bis und mit 2. Januar 2018 wird jedoch für dringende Zivilstandsfälle ein Pikettdienst angeboten. Wie üblich gilt aber auch über die Feiertage: Sollte die Türe der Gemeindeverwaltung offen sein, bedienen wir Sie gerne.

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