Bewilligungspflichtige Kleinbauten, Meldepflicht Liegenschaften

Im Frühling locken zahlreiche Angebote in den Fachmärkten für Garten- und Gerätehäuser, Sichtschutzwände, Pergolen, Swimmingpools etc. Gerne informieren wir Sie über die baurechtliche Bewilligungspflicht solcher Anschaffungen.

Eine baurechtliche Bewilligung ist nötig, wenn Sie ein neues Gebäude oder eine – in Erscheinung tretende – Anlage (z.B. Schwimmbad, Mauer, Einfriedigung) erstellen wollen. Nicht bewilligungspflichtig sind hingegen Kleinbauten bis zu 1,5 Metern Höhe und 2 Quadratmeter Grundfläche, Mauern und geschlossene Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 0,8 Meter und offene Einfriedigungen. Eine Sichtschutzwand ab einer Höhe von 0,8 Meter sowie gedeckte Spieltürme für Kinder sind bewilligungspflichtig. Pergolen, welche nicht überdeckt werden, sowie Gartenboxen benötigen keine Baubewilligung. Für bewilligungspflichtige Vorhaben ist frühzeitig ein Baugesuch (Formular siehe www.baugesuche.zh.ch) mit folgenden Unterlagen dreifach bei der Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur zur Prüfung einzureichen:

  • Katasterkopie, mit Eintrag der neuen Bauteile und Grenzabstände (rot).
  • Grundriss- und Fassadenpläne (Änderungen gelb/rot dargestellt).
  • Produktebeschreibung.
  • Material- und Farbangaben.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur (Telefon 052 320 82 82 oder Email gemeindeschreiber@thalheim.ch) gerne zur Verfügung.


Meldepflicht für Liegenschaftenverwaltungen resp. Vermieter von Liegenschaften

Gemäss dem geltenden Gemeindegesetz haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug ihrer Mieter den Einwohnerkontrollen bekannt zu geben. Dies geschieht heute mehrheitlich in Papierform, Fax sowie E-Mail.

Mit dem neu entwickelten eCH-0112-Standard haben Sie als Vermieter heute neu zwei Möglichkeiten, ihre Meldungen bequem abzusetzen:

Grössere Liegenschaftsverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden ist. Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können hier ihre Meldungen absetzen. Den Link finden Sie auch auf unserer Homepage in der Rubrik E-Dienste/Formulare.

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen elektronisch resp. über den Weblink zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.

Gemeindeverwaltung


Papier- und Kartonsammlung

Die nächste Altpapiersammlung findet am Samstag, 13. August 2016 statt.

Der Turnverein ist Ihnen dankbar, wenn Sie das Sammelgut bis 9 Uhr gebündelt am Strassenrand bereitstellen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert