Die AHV-Zweigstelle informiert: Sackgeldjobs

Wer gelegentlich junge Erwachsene bis 25 als Babysitter oder für andere Nebenjobs im Privathaushalt beschäftigt, braucht bald nicht mehr in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Die neue Regelung ab 1. Januar 2015 bringt Privathaushalten eine administrative Entlastung.

Für gelegentliche Nebenjobs von jungen Menschen im Privathaushalt gilt ab Neujahr 2015 eine neue Regelung: Bis zu einem Jahreslohn von brutto 750 Franken pro Arbeitgeber und Kalenderjahr sind die Sozialversicherungsbeiträge nur auf Verlangen des Arbeitnehmers abzurechnen. Die neue Regelung gilt bis und mit jenem Kalenderjahr, in dem die jungen Erwachsenen 25 Jahre alt werden.

Die Lohnobergrenze ist nicht als Freibetrag zu verstehen. Wird die Limite von 750 Franken überschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig.

Für ältere Mitarbeitende gilt weiterhin: Im Privathaushalt ist jedes Einkommen beitragspflichtig. Einen Freibetrag gibt es nicht.

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