Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende baurechtliche Entscheide bewilligt:

  • Baugesellschaft Thurpark, c/o Karl Erb Spenglerei AG, Lägerenrüti 11, 8474 Dinhard: Abbruch Stallgebäude Vers.-Nr. 217, Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, 4 Reiheneinfamilienhäusern und 2 Einfamilienhäusern mit gemeinsamer Unterniveaugarage, Thurtalstrasse / Im Buck, Kat.-Nr. 80 und 81 (Kernzone)
  • Anton Spaltenstein, Gerlisberg 14, Kloten: Umnutzung des bestehenden Schopfs Vers.-Nr. 346 in ein Laden – und Ausstellungslokal, Kat.-Nr. 16, Mühlestrasse 6a, Gütighausen (Kernzone)
  • Verein Holzlabor, Thurtalstrasse 30, 8478 Thalheim: Diverse Sanierungsarbeiten am Hauptgebäude, Gebäudeisolation, Dachaufbauten und Einbau von Dachflächenfenster, Aufstockung Heizraum mit zwei Geschossen zur Nutzung als Büro, Einbau von Solaranlage bei Nebengebäude und Erweiterung Vordach, Vers.-Nrn. 198 und 200, Kat.-Nr. 30, Thurtalstrasse (Kernzone)

Im Anzeigeverfahren wurden bewilligt:

  • Reto Frei, Thurtalstrasse 31, Thalheim: Aufstellen eines Bauwagens (Gartenhaus) auf Parzelle Kat.-Nr. 1087 (Kernzone)
  • Karin Divo und Benjamin Sigg, Thurtalstrasse 50, Thalheim: Aussenisolation, innere Umbauten und Fensterersatz Wohnteil Gebäude Vers.-Nr. 214, Kat.-Nr. 1005 (Kernzone)
  • Stefan Gut, Oberdorfstrasse 3, Thalheim: Sanierung Riegelfassade West, Gebäude Vers.-Nr. 124, Kat.-Nr. 513 (Kernzone)

Der Gemeinderat musste zudem bei einem Bauvorhaben eine Baueinstellungsverfügung erlassen.

Finanzen und Steuern

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat die verschiedenen Finanzausgleiche für die Gemeinden im Kanton Zürich ausbezahlt. Die Gemeinde Thalheim an der Thur erhält für das Jahr 2013 einen Ressourcenzuschuss von 1’420’923 (gegenüber 1’203’743 Franken im Vorjahr). Der Anteil des Ressourcenzuschusses an die Sekundarschule Andelfingen beträgt 289’214 Franken.

Der demografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Schulpflichtige Kinder) beträgt 125’276 Franken und der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Einwohner pro km2) wurde auf 157’359 Franken festgelegt.

Folgende Kreditanträge wurden bewilligt:

  • 17’700 Franken für den Einbau des Feinbelages an der Huebbachstrasse (Teilstück)
  • 90’000 Franken für die Sanierung der Rickenbachstrasse (Stationsstrasse bis Grenze zu Gemeinde Dinhard)
  • 4000 Franken für den Einbau eines zusätzlichen Heizungsradiators im Gemeindehaus Thalheim
  • 5310 Franken für Reparaturarbeiten an 6 Hydranten
  • 2800 Franken für die Instandstellung des Retentionsbeckens beim Schulhaus Thalheim
  • 2700 Franken für Malerarbeiten in der Aula Thalheim
  • weiter genehmigte der Gemeinderat:
  • einen Betriebsbeitrag von jährlich 300 Franken für das Technorama Schweiz bis 2018
  • Kreditabrechnung über 4176.10 Franken für den Ersatz des Teppichs in der Wirtewohnung im alten Gemeindehaus

Zudem musste der Gemeinderat ein Beitragsgesuch des TC Rickenbach ablehnen. Der Gemeinderat unterstützt nur ortsansässige Vereine.

Auch hat der Gemeinderat ein Finanzierungsgesuch um Reparatur eines Drainagen-Schachtdeckels abgelehnt, der bei Erntearbeiten beschädigt wurde. Beschädigungen von Eigentum der Gemeinde müssen nach Ansicht des Gemeinderates durch die Verursacher wieder in Ordnung gebracht werden. Gegen den Entscheid des Gemeinderates wurde beim Bezirksrat Rekurs erhoben.

Gemeindepersonal

Das Team der Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat musste leider die Kündigung des Steuersekretärs und Finanzverwalter Franco Bauleo entgegennehmen. Er hat eine neue Stelle in gleicher Position in einer grösseren Gemeinde angenommen. Der Gemeinderat bedauert den Entscheid. Er hat den Gemeindeschreiber beauftragt, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für Franco Bauleo zu suchen.

Als neue Gemeindeweibelin für den Ortsteil Thalheim hat der Gemeinderat per 1. Januar 2014 Frau Corinne Stanzione, Thalheim, angestellt.

Revisionsbericht

Die Firma Vontobel Gemeindetreuhand GmbH hat am 10. und 11. Juli 2013 bei der Gemeindeverwaltung eine Sachbereichsprüfung Grundstückgewinnsteuern auf der Basis von Stichproben vorgenommen. Zudem wurde eine Geldverkehrsrevision durchgeführt. Im Prüfungsergebnis bestätigt der Revisionsbericht eine ordnungsgemässe Arbeitserledigung. Der Gemeinderat hat den Bericht, unter Verdankung der guten Leistungen an das Personal, abgenommen.

Strassen und Wege

Mit Beschluss vom Dezember 2011 hat der Gemeinderat sich grundsätzlich für einen Landabtausch zwischen der SBB und der Gemeinde ausgesprochen, damit das Cholenwegli verschoben werden kann. Diese Verschiebung ist notwendig, da die SBB der Getreidetrocknungsgesellschaft Land abgetreten hat, um weitere Bauten der Getreidetrocknungsgesellschaft zu ermöglichen. Unterdessen hat die Getreidetrocknungsgesellschaft eine neue Verladeanlage erstellt, die nun auch das Cholewegli überlagert.

Nach Bauabschluss gelangte die Getreidetrocknungsgesellschaft an den Gemeinderat mit dem Antrag, den ganzen Weg zu erwerben. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat sich der Gemeinderat für einen Verkauf des Weges ausgesprochen. Das Cholenwegli und somit der Fussweg vom Oberdorf zum Bahnhof soll mit dem Eintrag eines entsprechenden Fusswegrechtes für die Öffentlichkeit im Grundbuch gesichert werden. Mit einem solchen Eintrag ist die ständige Benutzung durch die Öffentlichkeit gewährleistet. Zudem muss der Unterhalt von der Getreidetrocknungsgesellschaft übernommen werden. Im Antrag an den Gemeinderat schlägt die Getreidetrocknungsgesellschaft dem Gemeinderat einen Kaufpreis von 180 Franken pro Quadratmeter vor.

Das Notariat und Grundbuchamt Andelfingen legt nun dem Gemeinderat einen Entwurf über den Dienstbarkeitsvertrag betreffend dem Fusswegrecht für die Öffentlichkeit und den Kaufvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Thalheim und der Getreidetrocknungs AG Thalheim zur Genehmigung vor. Bei beiden Verträgen übernimmt die Getreidetrocknungsgesellschaft sämtliche Kosten die aus diesem Geschäft entstehen. Der Kaufpreis für die 433 m2 Grundstücksfläche des Cholenwegli beträgt 77’940. Franken Gemäss Artikel 24 der Gemeindeordnung vom 27. September 2009 ist der Gemeinderat Thalheim für Liegenschaftenverkäufe bis zu einem Betrag von 300’000 Franken zuständig. Der Gemeinderat hat das Geschäft genehmigt und wird in den nächsten Wochen den Vertrag vollziehen.

Zudem hat der Gemeinderat der Aufhebung von kommunalen Baulinien zugestimmt. Da der Kanton Zürich im Moment auch seine Baulinien überarbeitet, hat der Gemeinderat die Gelegenheit benutzt, die kommunalen Baulinien ebenfalls zu prüfen. Der Gemeinderat ist dabei zum Schluss gekommen, dass auf die kommunalen Baulinien generell verzichtet werden kann. Die betroffenen Grundeigentümer (von kantonalen und kommunalen Baulinien) werden in den nächsten Wochen noch angeschrieben und über die Änderungen informiert.

Wasserversorgung

Das Kantonale Labor hat die periodischen Trinkwasserkontrollen vorgenommen. Die Werte haben ergeben, dass die Gemeinde Thalheim über qualitativ gutes Trinkwasser verfügt. Die Nitratwerte liegen bei 9.0 mg/l. Für die Dosierung der Waschmittel ist der Härtegrad des Wassers entscheidend. Hier liegt der durchschnittliche Wert bei 24° fH. Weitere Angaben zur Wasserqualität unserer Gemeinde finden sie unter www.wasserqualitaet.ch.

Siedlungsentwässerung

Nachdem die Gemeindeversammlung die neue Siedlungsentwässerungsverordnung genehmigt hat, musste der Gemeinderat auch noch die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und den Gebührentarif dazu genehmigen. Beides hat der Gemeinderat am 27. August 2013 verabschiedet. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Verordnungen und Tarife am 1. Oktober 2014 in Kraft treten werden. Vorgängig müssen die Verordnungen noch durch die Baudirektion genehmigt werden.

Bürgerrecht

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat, mit Beschluss vom 16. Juli 2013 das Bürgerrecht der Gemeinde Thalheim an der Thur an zwei Personen erteilt. (Die Namen haben wir auf Wunsch der Betroffenen aus der Online-Ausgabe der Dorfposcht entfernt. – Die Red.)

Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren

Die sprachliche Integration ist eine zentrale Voraussetzung in einem Einbürgerungsverfahren. Die Beurteilung der Sprachkompetenz der Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber ist im Kanton Zürich Aufgabe der Gemeinden. Diese haben dafür ein Testverfahren vorzusehen, das eine objektive Aussage über die Deutschkompetenz ermöglicht. In Thalheim beurteilte bisher der Gemeinderat individuell ob eine genügende sprachliche Integration der Bewerber und Bewerberinnen vorhanden war. Um den Gemeinden eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Deutschkenntnisse anbieten zu können, hat das Gemeindeamt zusammen mit externen Experten einen Sprachkompetenznachweis entwickelt, der Gewähr für eine faire und professionelle Sprachbeurteilung bietet.

Der Inhalt dieser Sprachprüfung ist auf die tatsächlichen kommunikativen Anforderungen im Alltag der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ausgerichtet. Dabei sind auch die konkreten Erfahrungen berücksichtigt, welche in den vergangenen Jahren bei Sprachtests im Einbürgerungsverfahren gemacht wurden. Die Durchführung des Deutschtest erfordert spezielle Fachkenntnisse; der Test darf deshalb nicht von Laien, sondern nur von Sprachfachleuten mit entsprechender Prüferschulung durchgeführt werden. Die Gemeinde Thalheim wird dabei auf die SWS Schule für Wirtschaft und Sprachen, Winterthur, zurückgreifen. Diesen Test müssen einbürgerungswillige ausländische Personen, die nicht in der Schweiz geboren wurden und/oder keinen mindestens fünf jährigen obligatorischen Schulbesuch in der Schweiz nachweisen können und nicht deutscher Muttersprache sind in Zukunft absolvieren.

Verkehrssicherheit auch für den Schulweg

Gute Sichtverhältnisse gewähren die Sicherheit im Strassenverkehr. Deshalb werden die Anstösser von Strassen, Trottoirs, sowie Fuss- und Radwegen immer wieder auf die kantonale Strassenabstandsverordnung aufmerksam gemacht.

Nach den Sommerferien und zu Beginn des Schuljahres erhalten wir auch immer wieder Reklamationen betreffend Maisfeldern und anderen Kulturen die im Sichtbereich von Strassenkreuzungen stehen und somit die Verkehrssicherheit der Schulkinder mitgefährden. Leider passieren auch immer wieder Unfälle bei solchen Kreuzungen. Bei Unfällen prüft die Polizei, ob der entsprechende Sichtbereich eingehalten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Grundeigentümer für den Unfall auch haftbar und erhält zusätzlich eine Busse für das Vergehen.

Wir bitten die verantwortlichen Grundeigentümer, Hausverwaltungen, direkt beauftragten Mieter sowie Landwirte mit Maisfeldern und anderen hoch wachsenden Kulturen die Sichtzonen im Interesse der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Nötige Schneidarbeiten sind unverzüglich selber zu erledigen oder an private Kundengärtner in Auftrag zu geben. Für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen danken wir Ihnen.

Rücktritte von Behördenmitgliedern auf Ende der Amtsperiode

Im Frühjahr 2014 endet die laufende Amtsperiode. Die Erneuerungswahlen wurden auf den 30. März 2014 festgelegt. Die Behördenmitglieder wurden aufgefordert dem Gemeinderat mitzuteilen, ob sie sich voraussichtlich für eine erneute Kandidatur für die Amtsperiode 2014 – 2018 zur Verfügung stellen. Auf Grund dieser Umfrage ist mit folgenden Rücktritten aus den Behörden zu rechnen:

Gemeinderat:
Caroline Hofer Basler (Präsidentin), Marc Edelmann, Helmuth Kammacher

Primarschulpflege:
Alberto Ortiz, Maya Frei

RPK:
Rico Broder (Präsident), Cornelia Müller, Jacqueline Weidmann, Franziska Maier

Von der Kirchenpflege Altikon-Thalheim treten folgende Mitglieder von ihrem Amt zurück:
Conrad Schneider, (Präsident), Eveline Flammer, Claudia Menza, Ruedi Rikenmann,

An der Wählerversammlung vom 14. Januar 2014 (19.30 Uhr Aula Thalheim) werden die Kandidatinnen und Kandidaten für die Behörden der Bevölkerung vorgestellt. Allfällige Interessenten für ein Amt können sich jederzeit bei den zuständigen Behörden oder bei der Gemeindeverwaltung über die Aufgaben in einer Behörde erkundigen. Werden Wahlvorschläge bis am 26. November 2013 dem Gemeinderat eingereicht bzw. gemeldet (gemeinde@thalheim.ch), werden diese Personen auf der Einladung zur Wählerversammlung bereits vermerkt.

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