Die Herbstjagd

Die Form der herbstlichen Gesellschaftsjagd hat sich stark weiter entwickelt.


Bewegungsjagden mit Treibern und kurzläufigen, lautenden Hunden sowie Jägern die mit Schrot (Ausnahme für Wildschweine: Kugel) Reh und Fuchs bejagen, sind strikten gesetzlichen Regeln unterworfen. So dürfen Reviere oder Teile davon jährlich nur 2 Mal im Oktober/November mit einer begrenzten Zahl von Jägern (12) und Treibern (6) sowie klar definierten Bedingungen für die bellenden Jagdhelfer auf diese Weise beunruhigt werden. Auch aufgrund der stark gewachsen Beanspruchung der Lebensräume unserer Wildtiere durch die heutige Freizeitgesellschaft, wird vermehrt festgestellt, dass vor allem dämmerungsaktives Wild wie die Rehe, kaum mehr ins Freie austreten. Sie haben die Nahrungsaufnahme in den Wiesen in die Nacht verlagert. Deshalb soll diese kurze Beunruhigung mithelfen, die jährlich angepassten, kantonal vorgegebenen Mindestabgangszahlen zu erreichen. Diese Jagd muss nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen sauber geplant und strikt geführt werden. Diesen Herbst finden im Revier Thalheim (ohne Schlatt) am Donnerstag, 28. Oktober und Dienstag und 16. November die beiden Treibjagden statt. Wir danken den Waldbenützern für das Verständnis und die entsprechende Berücksichtigung.


Wir wollen den gesetzlichen Leistungsauftrag als Grundlage für die nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände durch die Jagd erfüllen. Das heisst:

  • die Artenvielfalt und die Lebensräume der Wildtiere erhalten
  • bedrohte Arten schützen
  • mithelfen die von Wildtieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass zu beschränken
  • Kenntnisse darüber vermitteln
  • begreiflich machen, dass Jagd nützlich ist und Verständnis dafür wecken
  • die Kultur und das wertvolle Lebensmittel Wild aus der Region pflegen
  • gute und vertrauenswürdige Partner sein

Jagdgesellschaft Thalheim

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