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Gemeinderat

Drainagen, Flurstrassen und weitere Informationen

Unterhalt Drainagen

Wie jeden Herbst planen wir auch dieses Jahr wieder, welche Drainagen im Winter saniert bzw. erweitert werden müssen. Damit defekte Leitungen saniert werden können, ist ein schriftliches Gesuch (bei der Gemeindeverwaltung und im Internet unter www.thalheim.ch erhältlich) mit Plankopie einzureichen.

Da der Gemeinde immer mehr Aufgaben zugetragen werden, die die Gemeindekasse sehr stark belasten, sieht sich der Gemeinderat gezwungen die Kosten gerecht zu verteilen. Daraus wird ab sofort bei auszuführenden Drainagesanierungen-/Erneuerungen der Landbesitzer/Pächter mit 30 Prozent an den anfallenden Kosten beteiligt. Dies gestützt auf die geltende Meliorationsverordnung der Gemeinde Thalheim.

Allfällige Gesuche für sanierungsbedürftige Drainagen sind bis 15. Dezember 2008 der Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur einzureichen.


Unterhalt der Flurstrassen

In letzter Zeit wurde immer öfter festgestellt, dass bei der Benutzung von Flurstrassen die Sorgfaltspflicht, gemäss der Unterhaltsordnung für die Meliorationsanlagen der Gemeinde Thalheim, nicht oder zu wenig, beachtet wurde.

Aus diesem Grund erinnern wir Sie nochmals auf die in der Meliorationsverordnung vom 1. September 1976 u. a. enthaltenden Punkte.

Beim Nichteinhalten der vier ersten Punkten ist der Gemeinderat berechtigt, die Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter mit einer Ordnungsbusse zu belegen und nötigenfalls die anfallenden Arbeiten durch Dritte auf Kosten des Grundeigentümers besorgen zu lassen.

Besten Dank für Ihre Mithilfe und den damit verbundenen Einsparungen von Steuergeldern.

Die ressortverantwortlichen Gemeinderäte Rolf Treichler und Peter Benz


Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher

In den nächsten Tagen wird durch die Gemeinde das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Wohngebiet und auch ausserhalb des Wohngebietes kontrolliert.

Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:

Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie bis 31. Dezember 2008 Ihre Bäume, Gebüsche, Hecken und Sträucher zurück- oder abzuschneiden. Nach diesem Termin erfolgt diese Arbeit auf Kosten des Grundeigentümers durch die Gemeinde.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Thalheim


Reinigung von Strassen

Die Erntezeit führt leider dazu, dass Strassen und Wege durch die Arbeiten verschmutzt werden können. Es ist nicht immer einfach eine Verschmutzung zu verhindern. Der Gemeinderat hat aber auch festgestellt, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die Verschmutzung verhindert oder zumindest vermindert werden kann. Aus diesem Grund hat er die Landwirte in der Gemeinde angeschrieben und diese auf die Reinigungspflicht gemäss Art. 59 der eidgenössischen Verkehrsregelverordnung aufmerksam gemacht. Diese Verordnung besagt nämlich, dass alle Fahrzeugführer die Beschmutzung der Fahrbahnen zu vermeiden haben. Der Gemeinderat bittet deshalb die Bevölkerung um Mitarbeit und bei einer allfälligen Verschmutzung der Fahrbahn diese sofort zu reinigen.

Gemeinderat Thalheim

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