Hunde-Verabgabung

Änderung der kantonalen Hundegesetzgebung per 1. Januar 2007

Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der Anis AG registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der Anis AG.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie an die ANIS AG

Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der Anis AG zu melden (www.anis.ch, Tel. 031 371 35 30).

Hundemarken werden abgeschafft / Hundesteuer bleibt unverändert

Ab 1. Januar 2007 wird auf die Ausgabe von Hundemarken verzichtet.

Am System der Abgabe (Hundesteuer), welche jährlich für jeden Hund entrichtet werden muss, ändert sich nichts. Neu wird die Hundesteuer mittels Rechnung erhoben. Die Rechnungen werden im März 2007 an alle Hundehalterinnen und Hundehalter versandt.

Gemeindeverwaltung Thalheim

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