Zürcher Planungsgruppe Weinland

Bewilligungspflicht für Veranstaltungen und temporäre Einrichtungen an der Thur ab 1. Mai 2005 in den Zürcher Thurgemeinden Adlikon, Altikon, Andelfingen, Flaach, Kleinandelfingen, Ossingen, Thalheim

(Hinweis: Für Pfingstanlässe an der Thur 2005 müssen die Bewilligungen im März eingeholt werden.)

Die Bewilligungspflicht für befristete Veranstaltungen ab fünfzig Teilnehmende und für das Aufstellen temporärer Einrichtungen wie Gästezelte, mobile Küchen, Musikanlagen, Generatoren usw. an der Thur wurde von den sieben Thurgemeinden im Sommer 2004 erlassen. Der einzige eingegangene Rekurs verlangte eine Reduktion für bewilligungspflichtige Veranstaltungen von f¨nfzig auf zehn Personen; er wurde im November 2004 vom Bezirksrat abgewiesen. Ab kommendem 1. Mai 2005 tritt diese Bewilligungspflicht nun in Kraft. Der Vollzug und die Aufsicht liegen bei den Gemeinden. Die Kantonspolizei wird sie dabei unterstützen. Die Bewilligungsformulare sind bei den Gemeinden zu beziehen. Die Gemeindeämter beantworten auch Fragen. Das Bewilligungsgesuch ist mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei jenen Gemeinden einzuholen, in welcher die Veranstaltung hauptsächlich stattfindet.

Mit dieser Bewilligungspflicht wird die Erholungsnutzung nicht verboten, grössere Veranstaltungen werden jedoch gesteuert. Beeinträchtigungen oder Schäden sollen damit vermieden und die für die Gemeinden bisher erheblichen kostenaufwendigen Aufräumearbeiten beschränkt werden. Zudem wird das Verursacherprinzip zur Wiederherstellung der ursprünglichen Zustandes konsequent umgesetzt. Das Wissen um die Bewilligungspflicht kann und soll aber auch kleine Besuchergruppen ermuntern, sich in dieser wertvollen Flusslandschaft rücksichtsvoll zu verhalten z.B. wilde Tiere und Pflanzen zu schonen und ihre Abfälle wieder nach Hause mitzunehmen.

Die Thur und ihre Uferbereiche im Kanton Zürich werden immer mehr zum beliebten und stark frequentierten regionalen Erholungsgebiet. Dieser Landschaftsraum, der gleichzeitig ein wertvoller Naturraum ist, wird zeitweise – besonders an den Sommerwochenenden – durch die Erholungssuchenden sehr stark genutzt. Dadurch werden die Gemeinden beim Unterhalt und bei der Abfallentsorgung finanziell und personell erheblich belastet.

Grundlage für die Bewilligungen bildet das 2002 erstellte regionale Erholungskonzept der ZPW, über das in der Presse wiederholt berichtet wurde. Dieses Konzept zeigt auf, welche Uferbereiche der Thur für die Erholungsnutzung vorgesehen sind, welche unter gewissen Bedingungen für die Erholungsnutzung geeignet sind und bei welchen die Natur Vorrang hat. Bewilligungspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen sind nur in diesen Erholungsschwerpunkten nach Erholungskonzept 2002 zulässig.

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