Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden drei Bauvorhaben bewillig.

Im Anzeigeverfahren wurden zwei Bauprojekte genehmigt.

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Für das jährliche Feuerwerk anlässlich der Erstaugustfeier einen jährlichen Beitrag von 1000 Franken Dieser Betrag wird dem Fonds für gemeinnützige und kulturelle Zwecke belastet.
  • Kreditabrechung über 8109.20 Franken für den Bau des Trottoirs beim Volg Thalheim
  • Kredit über 30’000 Franken für die Strassensanierung Bergstrasse (ab Grube Dinhard bis Gemeindegrenze Dägerlen)
  • Kredit über 26’208 Franken für die Landabtretungen an die Primarschule bzw. an die Erben Walter Schmid-Schälchli für die Realisierung der Aussenanlage des Schulhauses bzw. des Radweges.

Der Gemeinderat hat den Revisionsauftrag für die Buchprüfung der Gemeindeverwaltung ab 1. Januar 2005 wieder dem Gemeindeamt des Kantons Zürich erteilt. Seit 1998 wurden die Revisionen durch die Visura Treuhandgesellschaft durchgeführt. Der Wechsel 1998 wurde hauptsächlich damit begründet, dass eine ungenügende Abgrenzung zwischen der Revisionsabteilung und der Abteilung für Gemeindefinanzen beim Gemeindeamt bestand. Nun wurde per 1. Januar 2004 die Abteilung Gemeindefinanzen in zwei unabhängige, direkt dem Amtschef unterstellte Abteilungen aufgeteilt. Die neue Abteilung Revisionsdienste nimmt ausschliesslich noch Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsrevisionen wahr. Sie unterliegt sowohl dem Berufs- wie auch dem Amtsgeheimnis, was nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Abteilung Gemeindefinanzen gilt.

Mit dieser neuen Strukturierung wurde ein Hauptanliegen des Gemeinderates erfüllt. Da sich die Abteilung Revisionsdienste hauptsächlich mit Revisionen bei Gemeindeverwaltungen beschäftigt, kann von einer qualitativ hoch stehenden Revision ausgegangen werden. Dies ist auch das Hauptanliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, dass eine tief greifende Prüfung der gemeindespezifischen Abteilungen erfolgt. Obwohl die Visura Treuhand-Gesellschaft auch eine gute Revision durchführt, geht der Gemeinderat davon aus, dass die Revisionen durch die Abteilung Revisionsdienste besser Schwachstellen der Verwaltung aufzeigen könnte und somit ein Wechsel Vorteile für die Gemeinde bringt.

Die Krankenpflege Ossingen-Thalheim hat die Jahresrechnung 2003 vorgelegt. Im letzten Jahr mussten Aufwendungen über 78’236.05 Franken von den Gemeinden übernommen werden. Der Anteil der Gemeinde Thalheim beträgt 30’600.30 Franken.

Polizeiwesen

Die Kantonspolizei führte am 25. Februar und am 13. März 2004 zwei Geschwindigkeitsmessungen an der Thurtalstrasse in Thalheim bzw. Gütighausen durch. Von den 183 kontrollierten Fahrzeugen mussten 34 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 81 km/h.

Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2004

Am Freitag, 25. Juni 2004 werden voraussichtlich folgende Geschäfte für die Politische Gemeinde behandelt:

  • Genehmigung der Jahresrechnung 2004
  • Genehmigung neues Wasserversorgungsreglement
  • Genehmigung neue Tarifordnung zum Wasserversorgungsreglement
  • Genehmigung Zweckverbandsvertrag für die Bildung eines Sicherheits-Zweckverbandes Weinland
  • Genehmigung eines Bruttokredites über 1’486’000 Franken für die Sanierung und den Ausbau der Kläranlage Gütighausen

Zudem muss die Bürgergemeindeversammlung über eine Einbürgerung befinden.

Erinnerung an Nachtparkgebühren

Wer in Thalheim sein Fahrzeug regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund abstellt, hat eine Nachtparkgebühr zu entrichten. Fahrzeughalter die den öffentlichen Grund für diesen Zweck benutzen, haben sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Klärschlammentsorgungsvertrag

Ab 1. Januar 2005 soll der Klärschlamm unserer Kläranlage der Verbrennung zugeführt werden. Für diesen Zweck haben sich einige Gemeinden aus dem Bezirk Andelfingen und Winterthur-Land zu einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen. Mit der Stadt Winterthur wurde ein entsprechender Abnahmevertrag ausgearbeitet. Der Gemeinderat Thalheim hat den Vertragsentwurf genehmigt. Sofern die anderen Gemeinden auch dem Vertrag zustimmen, wird somit unser Klärschlamm ab dem nächsten Jahr nicht mehr in der Landwirtschaft verwendet.

Leistungsvereinbarung mit Kispex genehmigt

Bisher konnte die Kinder-Spitex bei der IV beinahe kostendeckende Tarife verrechen. Da kein Vertrag mit der IV besteht, hat diese ihre Beiträge nun auf das Niveau der Krankenkassen gesenkt. Dies hat zur Folge, dass der Fortbestand der gemeinnützigen Organisation Kispex akut gefährdet ist.

Mit ihrem spezialisierten Leistungsspektrum ergänzt die Kispex seit 1995 die konventionelle spitalexterne Krankenpflege in Bereichen, wo letztere aufgrund der besonderen pädiatrischen Aufgabenstellung nicht tätig sein kann. Anders als die herkömmliche Spitex verfügt die Kispex jedoch noch nicht über Leistungsaufträge der Gemeinden (zwischenzeitlich haben 54 Gemeinden im Kanton Zürich einen Leistungsauftrag erteilt). Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich empfiehlt den Gemeinden eine Leistungsvereinbarung mit der Kispex abzuschliessen. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Verein Kispex, der Gemeinde Thalheim eine fachgerechte, bedarfsorientierte Pflege und Betreuung von Kindern zu Hause sowie die Unterstützung der Eltern zu gewährleisten. Im Gegenzug hat die Gemeinde (und dies nur bei Bedarf) der Kispex 33.15 Franken pro verrechnete und ausgewiesenen Leistungsstunde zu bezahlen.

Die Kinderspitex erbringt heute Pflegeleistungen auf dem ganzen Kantonsgebiet und in vielen Gemeinden. Um in den Genuss von staatlichen Leistungen zu kommen, muss die Kispex über Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden verfügen, in denen sie tätig ist. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Leistungsvereinbarung mit der Kinder-Spitex des Kantons Zürich genehmigt.

Antrag Namensänderung von Thalheim zu Dorlikon

Nach Rücksprache mit den Antragstellern hat der Gemeinderat die Anfrage auf Änderung des Gemeindenamens abgelehnt. Die Gemeindeeinwohner hatten sich mehrheitlich negativ zu diesem Vorhaben geäussert. Aus diesem Grund kommt eine Namensänderung vorläufig nicht in Frage.

Der Vorschlag, Thalheim wieder Dorlikon zu nennen, hat in der Presse einiges Echo ausgelöst.
Die Presseschau der Dorfposcht online

Tempo 30 / Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat das Konzept / Strategie und Gutachten für die Einführung von Tempo 30-Zonen in unserer Gemeinde verabschiedet. Im Konzept vorgesehen ist, dass wo immer eine Tempo-30-Zone Sinn macht, diese Realisiert wird, so dass flächendeckend Tempo 30 in den Wohnzonen in der Gemeinde gilt.

Ausgenommen von Tempo 30 sind die Hauptstrassen (Thurtalstrasse, Stationsstrasse, Ossingerstrasse) sowie das Wohngebiet bei der Kirche. Für die Realisierung sind nur wenige bauliche Veränderungen notwendig. Überall wo Tempo 30 gilt, müssen so genannte «Eingangstore» realisiert werden. Diese Eingangstore sollen den Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass er sich nun in einer Tempo-30-Zone befindet. Zusätzliche Bodenmarkierungen werden zudem die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. An der Kreuzung Bergstrasse / Oberdorfstrasse ist ein «Kissen» vorgesehen, das den Verkehr zwingt, langsam über diese Kreuzung zu fahren.

Die Umsetzung von Tempo 30 kann natürlich nicht ohne Kosten erfolgen. Trotzdem wurde versucht, diese Kosten so tief wie möglich zu halten. Für die Einführung der Massnahmen ist mit Kosten von 100’000 Franken zu rechnen. Nach der Einführung von Tempo 30 müssen Nachkontrollen erfolgen, ob die realisierten Massnahmen auch zur gewünschten Temporeduktion führt. Sollte nach einem Jahr festgestellt werden, dass der Verkehr nicht das gewünschte Tempo einhält, müssen zusätzliche Massnahmen realisiert werden.

Sämtliche Unterlagen zu Tempo 30 liegen bei der Gemeindeverwaltung bis zum 3. Juli 2004 zur Einsichtnahme auf. Die Bevölkerung ist eingeladen die Unterlagen zu studieren. Der Gemeinderat nimmt gerne Vorschläge und Begehren aus der Bevölkerung entgegen. Am Samstag, 3. Juli 2004 von 9 Uhr bis 11.30 Uhr können interessierte Personen allfällige Fragen direkt an den Gemeinderat oder an den Verkehrsplaner Herr Andy Berner stellen.

Nach der Auflage wird der Gemeinderat das Projekt nochmals überarbeiten und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorlegen. Die Kantonspolizei Zürich hat sich bereits zu unserem Projekt geäussert und bestätigt, dass der Einführung von Tempo 30 grundsätzlich Nichts entgegensteht.

Zürcher Kantonalbank: Gewinnausschüttung an Gemeinden

Das Gesetz über die Zürcher Kantonalbank vom 28. September 1997 sieht vor, dass neben dem Kanton auch die politischen Gemeinden am Reingewinn der Bank partizipieren und zwar steht den Gemeinden ein Drittel der Gesamtausschüttung im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu. Die Wohnbevölkerung umfasste im Kanton Zürich Ende des letzten Jahres 1’245’683 Personen, wovon 669 in unserer Gemeinde ihren Wohnsitz hatten. Zum fünften Mal profitieren nun die Gemeinden vom ausgezeichneten Geschäftsergebnis der ZKB. Unsere Gemeinde erhält einen Gewinnanteil von 17’722.80 Franken (2003: 8033.65 Franken).

Gemeindeliegenschaften

Der Mieter der ehemaligen Gemeindekanzlei hat seinen Mietvertrag per 30.9.04 gekündigt. Auf den 1. Oktober 2004 sucht der Gemeinderat einen Nachmieter für die Büroräumlichkeiten an der Thurtalstrasse 53. Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung Thalheim (Tel. 052 320 82 82) melden.

Bewilligungen für Veranstaltungen im Schutzperimeter der Thur

Der Gemeinderat Thalheim hat gestützt auf die Unterschutzstellung vom 31. August 1970 eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen an der Thur erlassen.

Die Thur und ihre Uferbereiche im Kanton Zürich sind sowohl ein beliebtes Erholungsgebiet wie auch ein wertvoller Naturraum. Das nationale Auengebiet Eggrank-Thurspitz zählt zu den wertvollsten Lebens- und Landschaftsräume des Kantons, bildet eines der grössten Auengebiete der Nordostschweiz und ist Bestandteil des Auen- und Flusssystems Thur-Hochrhein. Der Erholungsraum wird zeitweise durch die sehr zahlreichen Erholungssuchenden stark belastet, wodurch sowohl die Erholungsnutzung als auch die Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenwelt gefährdet sind.

Zum Schutz der Natur- und Landschaftsräume erliessen die Gemeinden Adlikon, Altikon, Andelfingen, Flaach, Kleinandelfingen, Marthalen, Ossingen und Thalheim bereits in den 70er-Jahren Schutzverfügungen auf der Basis des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch sowie auf der Basis der kantonalen Verordnung betreffend des Natur- und Heimatschutzes. Gemäss diesen Schutzverfügungen sind alle Vorkehrungen und Einrichtungen verboten, die eine nachteilige Beeinflussung des Landschaftsbildes sowie der Tier- und Pflanzenwelt haben

Das im Jahr 2002 von einer Arbeitsgruppe der Zürcher Planungsgruppe Weinland, in der jede der beteiligten Gemeinden einen Vertreter hatte, erarbeitete Erholungskonzept zeigt auf, welche Abschnitte und Uferbereiche der Thur für die Erholungsnutzung vorgesehen sind, welche unter gewissen Bedingungen für die Erholungsnutzung geeignet sind und bei welchen die Natur Vorrang hat. Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind nur in Erholungsschwerpunktgebieten zulässig. Im Bereich der Thurmündung zeigen zusätzlich das kantonale Thurprojekt zur Entwicklung und Schutz des Auengebietes und insbesondere die geplante kantonale Schutzverordnung die zulässigen Erholungsnutzungen auf.

Ziel

Die Thur und ihre Uferbereiche sind sowohl als vielfältiger Lebensraum, als auch als Erholungsraum zu erhalten. Mit der Bewilligungspflicht für befristete Veranstaltungen ab 50 Personen wird die Erholungsnutzung gesteuert und insbesondere deren Beeinträchtigungen oder Schäden vermieden. Zudem ist das Verursacherprinzip zur Wiederherstellung der ursprünglichen Zustandes konsequent umzusetzen.

Bedingungen

Die jeweils betroffene Gemeinde entscheidet im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens, inwieweit die aufgelisteten und befristeten Veranstaltungen, Nutzungen und Tätigkeiten zulässig sind, inwieweit sie negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt haben und welche Vorkehrungen zum Schutz getroffenen werden müssen. Das Bewilligungsgesuch ist mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei jener Gemeinde einzuholen, in welcher die Veranstaltung hauptsächlich stattfindet. Vorbehalten bleibt zudem jeweils die vorgängig einzuholende Erlaubnis der Grundeigentümer, sofern die Parzellen Privateigentum sind.

Vorbehalten bleiben je nach Nutzung und Standort weitergehende Festlegungen beispielsweise zum Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz, zum Schutz des Waldes, zur Jagd- und Fischerei, zum Ausschank und Verkauf von Getränken und/oder Nahrungsmitteln oder auch zum Verkauf von Produkten etc.

Organisierte Veranstaltungen sowie zugehörige Nutzungen und Tätigkeiten sind möglichst auf die dafür geeigneten und im Erholungskonzept vorgesehenen Standorte zu beschränken. Massgebend für die Bewilligung sind einerseits die jeweiligen Schutzbestimmungen sowie andererseits das Erholungskonzept Thur und Thurufer vom Februar 2002.

Gewerbeverzeichnis

Im Internet unter www.thalheim.ch können Firmen einen Gewerbeeintrag vornehmen. Das Antragsformular für einen Eintrag finden Interessenten auf unserer Gewerbeseite.

Wasserqualität

Die aktuellen Daten unserer Wasserversorgung und der Wasserqualität unserer Gemeinde können im Internet unter www.wasserqualitaet.ch abgerufen werden.

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