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Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher

In den nächsten Tagen wird durch die Gemeinde das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Wohngebiet und auch ausserhalb des Wohngebietes kontrolliert.

Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen entsprechen:

  • Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus
  • Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2,5 Meter
  • Auf der Innenseite von Kurven, sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0,8 Meter und drei Meter Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.
  • Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume längs der Waldstrassen zurückzuschneiden.

Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie bis 31. Dezember 2003 Ihre Bäume, Gebüsche, Hecken und Sträucher zurück- oder abzuschneiden. Nach diesem Termin erfolgt diese Arbeit durch die Gemeinde auf Kosten des Grundeigentümers .

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Der Gemeinderat


Benötigen Sie Brennholz? Wenn ja, können Sie dies wie im letzten Jahr mit einem Bestellformular, welches auf der Gemeindeverwaltung Thalheim (Tel. 052 320 82 82) erhältlich ist, bestellen.

Bestellungen sind jeweils bis 30. November des laufenden Jahres an die Ge­mein­de­ver­wal­tung Thalheim, 8478 Thalheim an der Thur zu senden.

Forstteam Thalheim

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