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Wussten Sie?


Pachtland und Garage zu vermieten oder zu kaufen

Die Gemeinde Thalheim verpachtet per 16. Oktober 2003 die Parzelle Kat.-Nr. 22 in Gütighausen. Die Parzelle ist 1246 m² gross und befindet sich zwischen dem ehemaligen Schulhaus Gütighausen und der Thurtalstrasse. Da es sich um eine Baulandparzelle handelt ist der Pachtvertrag jährlich kündbar. Der Richtpreis für die ganze Parzelle beträgt 100 Franken pro Jahr. Interessenten werden gebeten, ihr schriftliches Angebot bis 28. Februar 2003 dem Gemeinderat einzureichen. Per 1. April 2003 ist im alten Schlachtlokal in Gütighausen eine Garage zu vermieten. Der Mietzins beträgt monatlich 107 Franken. Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 052 320 82 82) melden.

Der Gemeinderat prüft auch einen allfälligen Verkauf der Grundstücke und des Gebäudes. Zum Verkauf werden somit insgesamt 1623 m² Bauland mit dazugehörigem ehemaligen Milch- und Schlachtlokal ausgeschrieben. Allfällige Interessenten können sich auch bei der Gemeindeverwaltung melden.


Hundeverabgabung 2003

Die Einschreibung der Hunde findet am: Montag, 17. März 2003 in der Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur statt.

Öffnungszeiten: 8.30–11.45 Uhr / 13.30–18.30 Uhr

Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden eingeladen, die neue Kontrollmarke am Schalter der Gemeindeverwaltung abzuholen. Das neue Kontrollzeichen wird gegen die gesetzliche Hundeabgabe von 100 Franken ausgehändigt.

Der Bund hat das Impfobligatorium für Hunde gegen Tollwut auf den 1. April 1999 als aufgehoben erklärt. Wir bitten Sie, das Impfzeugnis dennoch am Schalter vorzuweisen.

Eine Ermässigung von fünfzig Prozent der Hundesteuer wird gewährt, wenn der Hund im Jahre 2001 eine Prüfung, die im Leistungsheft der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft vermerkt ist, abgelegt hat. Die Ermässigung kann für maximal drei Jahre geltend gemacht werden.

Gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden beträgt die Einschreibegebühr für verspätete Anmeldung 20 Franken.


Sie gefährden sich und Ihre Nachbarn mit giftigen Substanzen.

Das Verbrennen von Abfällen in Cheminées, Heizungen oder Feuern im Freien belastet die Luft bis zu 1000 mal stärker mit Giftstoffen, als die Beseitigung in der Kehrichtverbrennung.

Das Verbrennen von Abfällen ist strafbar!

Betreiben Sie Ihre Holzfeuerung richtig – verwenden Sie nur naturbelassenes, trockenes und kleinstückiges Holz. Achten Sie auf einen zügigen Vollbrand. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenn Sie Rat brauchen oder durch Rauch belästigt werden.

Eine Aktion der Zürcher Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) und dem Amt für technische Anlagen und Lufthygiene (ATAL)

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