Neuer Pass, neue ID

Am 1. Januar 2003 ist es soweit, dass neue Ausweissystem mit dem Neuen Schweizer Pass 2003 sowie der überarbeiteten Identitätskarte wird definitiv in Kraft gesetzt.

Wie lange sind Ihre alten Ausweise gültig?

Die Ausweise der alten Generation behalten Ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Die Pässe sind jedoch längstens bis 31. Dezember 2007 und die ID-Karten bis längstens 31. Dezember 2012 gültig.

Wie lange können alte Ausweise beantragt werden?

Die Reisepässe können noch bis zum 13. Dezember 2002 und die ID-Karten können noch bis zum 23. Dezember 2002 beantrag werden. Ab dem 24. Dezember 2002 bis zum 5. Januar 2003 können von den Ausstellenden Behörden keine Ausweise ausgestellt werden, da in dieser Zeit der Systemwechsel vom alten auf das neue System erfolgt.

Änderungen bei den Ausweisen

Pass 2003

Der neue Pass erfüllt sämtliche international geltenden Standards der Zivilluftfahrtorganisation.

  • Maschinenlesbarkeit
  • Format (kleiner als der Vorgänger)
  • Wegfall: Augen- und Haarfarbe im Signalement
  • Neu: Ländercode
  • nur noch ein Heimatort aufgeführt
  • Kindereinträge sind nicht mehr möglich

ID-Karte 2003

  • Wegfall Allianzname
  • Wegfall Augenfarbe
  • nur noch ein Heimatort aufgeführt
  • es werden keine Not-IDs mehr ausgestellt

Gültigkeitsdauer der neuen Ausweise

Ausweisart Erwachsene Kinder bis
drei Jahre
Kinder und Jugendliche bis 18
Schweizer Pass 10 Jahre 3 Jahre 5 Jahre
Provisorischer Schweizer Pass 12 Monate maximal 12 Monate maximal 12 Monate maximal
ID-Karte 10 Jahre 3 Jahre 5 Jahre

Gebühr für die neuen Ausweise

Ausweisart Erwachsene Kinder bis
drei Jahre
Kinder und Jugendliche bis 18
Schweizer Pass 125 Franken 60 Franken 60 Franken
Provisorischer Schweizer Pass 100 Franken * 100 Franken * 100 Franken *
ID-Karte 70 Franken 35 Franken 35 Franken
Kombipaket Pass
und ID-Karte
138 Franken 73 Franken 73 Franken

* wird der Pass am Flughafen ausgestellt wird noch eine zusätzliche Gebühr von 50 Franken erhoben

Wie beantragen Sie ein neues Reisedokument?

Wer einen Ausweis beantragen will, muss bei der antragstellenden Behörde (Einwohnerkontrolle) persönlich vorbeikommen. Ausserdem ist der alte Ausweis sowie ein Passfoto (nicht älter als sechs Monate) mitzubringen. Das Passfoto muss die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Wir empfehlen, dass die Passfotos durch einen Fotografen erstellt werden. Ist das alte Reisedokument abhanden gekommen, z.B. durch Diebstahl, ist eine Verlustanzeige einer Polizeistelle vorzuweisen. Ohne die Rückgabe der alten Ausweise können keine neuen Ausweise beantragt werden.

Ab wann können die neuen Pässe bestellt werden?

Ab dem 6. Januar 2003 können die neuen Ausweise beantragt werden. Die Lieferfrist beträgt ab der Antragstellung maximal 15 Arbeitstage. Falls Sie neue Ausweise für die Ferien benötigen, bitten wir Sie diese frühzeitig zu beantragen.

Wichtig: Wenn Sie ab dem 1. Januar 2003 verreisen und noch einen gültigen alten Schweizer Pass besitzen, erkundigen sich beim Reiseveranstalter ob Sie mit diesem Dokument noch einreisen können. Denn es wird Länder geben wie zum Beispiel die USA, welche den neuen Schweizer Pass 2003 für die Einreise verlangen.

Bitte beachten Sie die Ablaufdaten Ihrer Reisedokumente. Es können keine Not-IDs mehr ausgestellt werden und die Gebühr für einen provisorischen Pass ist sehr teuer!

Sollten Sie weitere Fragen zu den neuen Ausweisen haben, wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle Thalheim, Tel. 052 320 82 82 wir werden ihnen gerne Ihre Fragen beantworten.

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