Breitestei Andelfingen

«Ich bin es leid, ständig meinem Geld nachzurennen»: Ein klassischer Fall von Alimentenhilfe

Ariane T., 29, alleinerziehende Mutter, ist seit der Scheidung von ihrem Mann auf das regelmässige Eintreffen der Unterhaltsbeiträge für die beiden Kinder angewiesen. Vor drei Jahren wurde die Ehe geschieden. Ihr Ex-Mann ist verpflichtet worden, pro Monat 600 Franken pro Kind zuzüglich Kinderzulagen, an die Kosten von Unterhalt und Erziehung der Kinder Max, 9 Jahre, und Moritz, 5 Jahre, beizutragen.


In der ersten Zeit nach der Scheidung hat der Vater die Unterhalts-Verpflichtung vollumfänglich erfüllt. Danach ist der selbständige Unternehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Er versuchte, seinen Betrieb radikal umzustrukturieren, ist bis heute aber noch nicht wieder auf die Erfolgsstrasse zurückgekehrt. Er hat sich bei der Bank verschuldet und muss seinen Gürtel enger schnallen. Nun zahlt er seine Alimente nicht mehr vollständig, er zieht jeden Monat ein paar hundert Franken ab. Oftmals treffen die Zahlungen auch zu spät (Monatsmitte), manchmal gar nicht mehr ein.


Frau Ariane T. hat die ersten Verzögerungen und Reduktionen noch ohne Widerspruch hingenommen. Sie hat von den geschäftlichen Schwierigkeiten gewusst und angenommen, der Vater ihrer Kinder werde die Rückstände innert kürzester Zeit wieder begleichen. Die Phase der unregelmässigen Zahlungseingänge dauert aber nun schon ein ganzes Jahr. Inzwischen ist ein beträchtlicher Rückstand von knapp 5’000 Franken aufgelaufen. Frau Ariane T. arbeitet mit einem Pensum von 40% in ihrem angestammten Beruf. Auch in ihrem Haushalt muss der Gürtel eng geschnallt werden. Ihr ohnehin schon knappes Budget basiert natürlich auf vollständigen und pünktlichen Alimenteneingängen.


Bisher hatte sie stets Rücksicht auf die Situation des Ex-Mannes genommen und befürchtet, eine allzu fordernde Haltung könne sich negativ auf die Gesamtsituation (Besuchsrechtsregelung, Ferienregelung, etc.) auswirken. Nun hat sie aber erkannt, dass nicht sie für die finanziellen Probleme ihres geschiedenen Mannes verantwortlich ist, und dass sie bisher schon genug nachgegeben hat. Als sie ihrem geschiedenen Mann ihre Situation darlegt und die Begleichung des Rückstandes verlangt, kommt es zu einem Streit. Man einigt sich schliesslich auf die Begleichung des Rückstandes innert 6 Monaten.


Aber auch in dieser Zeit hält sich der Zahlungsverpflichtete nicht korrekt an die Abmachung. Er versucht immer wieder Zeit zu gewinnen und kleine Abzüge zu machen. Frau T. hat genug um die Ohren mit der Erziehung der Kinder, dem Haushalt und ihrer Teilzeitbeschäftigung. Sie möchte entlastet werden und das Inkassoproblem abgeben.


In dieser Situation wendet sie sich ans Jugendsekretariat und dort an die Alimentenhilfe. Sie bevollmächtigt den Sachbearbeiter das Inkasso der Unterhaltsbeiträge in ihrem Namen zu führen. Von jetzt an ist der zum Unterhalt verpflichtete Vater angewiesen, die Beiträge ans Jugendsekretariat zu leisten. Dort werden auch Indexanpassungen ausgeführt, die Zahlungseingänge werden überwacht und an die Mutter weiter geleitet. Bei Verzögerungen wird eine Betreibung eingeleitet oder andere Inkassomassnahmen ergriffen.


Ebenfalls wird geprüft, ob Frau T. Anspruch auf Bevorschussung der Alimenten hat (einkommensabhängig). In diesem Fall wird die Wohngemeinde der Familie die Unterhaltsbeiträge im gesetzlichen Rahmen übernehmen und Frau T. wäre sogar nicht einmal mehr auf den erfolgreichen Verlauf des Inkassos angewiesen. Dies entbindet Herrn T. selbstverständlich nicht von seiner Unterhaltspflicht. Für Frau T. aber ist das Leben etwas ruhiger geworden und das Inkassoproblem belastet die Gesamtsituation nicht mehr so direkt.


Alex Wächli

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