Steuerjahr 2001 / Steuererklärung 2000

Wer hat eine Steuererklärung 2000 einzureichen?

Eine Steuererklärung 2000 haben im Jahre 2001 alle natürlichen Personen einzureichen, die vor dem 1. Januar 2001

  • im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder
  • im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen.

Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2000 volljährig geworden sind (Jahrgang 1982), haben erstmals eine eigene Steuererklärung 2000 einzureichen.

Die Steuererklärung 2000 ist bis zum 31. März 2001 einzureichen.

Die Steuerklärung 2000 dient auch als Grundlage für die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2001.


Gegenüber dem Vorjahr haben sich zum Glück die Steuererklärungsformulare nicht gross geändert. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung 2000 möglichst bald. Sonst werden Sie immer wieder daran denken müssen, dass Ihnen diese Aufgabe noch bevorsteht.

Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2000 können wir Ihnen ab Februar 2001 die neu aktualisierte CD-ROM anbieten. Die CD-ROM kann beim Gemeindesteueramt zum Preis von 15 Franken (Barzahlung) bezogen werden. Sie kann auch bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, zum Preis von 20 Franken (inkl. MWST und Versandkosten) bestellt werden (Tel. 01 259 58 00, E-Mail: privatetax@ksta.ktzh.ch). Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.steueramt.zh.ch. Zusätzlich können Sie die Software für das Ausfüllen der Steuererklärung 2000 auf Ihren Computer laden.

Fristerstreckungen

Die Steuererklärung 2000 ist gegebenenfalls mit einem Wertschriftenverzeichnis, bis spätestens am 31. März 2001 abzugeben. Fristerstreckungsgesuche sind beim Gemeindesteueramt Thalheim vor Ablauf der Frist einzureichen. Fristerstreckungsgesuche werden ausnahmslos bis längstens 30. November 2001 gewährt. Wenn dem Gesuch zugestimmt werden kann, wird keine entsprechende Bestätigung zugestellt. Selbstständigerwerbende erhalten automatisch eine Fristerstreckung bis 30. September 2001.

Egal, ob Sie sich mit Begeisterung auf die Steuerformulare stürzen oder ein Steuererklärungs-Muffel sind und alles einem Treuhänder übergeben, folgende Vorarbeiten haben Sie selbst zu erledigen:

Das Zusammentragen von allen Lohnausweisen im Jahr 2000, Bank- und Postkontobelege per 31.12.2000, den nachgetragenen Zins im Sparheft, Rechnungen der Krankenkasse, die Zahlungen an Aus- und Weiterbildungen, Spendenbelege, Rückkaufswertbelege von Lebensversicherungen, Bescheinigung über Beiträge an die 3. Säule. Welche weitere Unterlagen Sie noch benötigen, finden Sie in der Wegleitung beschrieben.

Dieser kleine Überblick kann selbstverständlich das gründliche Studium der Wegleitung, die den Steuerformularen beiliegt, nicht ersetzen. Wer sich dafür keine Zeit nehmen will oder kann, tut gut daran, sich rechtzeitig nach einer fachkundigen Beratung umzusehen.

Zahlungseinladungen fürausstehende Steuern 2000

Ihre provisorische Steuerrechnung 2000 ist in drei Raten zahlbar gewesen bis 31. Dezember 2000; fällig wird der Steuerbetrag aber grundsätzlich erst mit der Zustellung der Schlussrechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Mit der definitiven Schlussrechnung wird gleichzeitig auch über die Zinsen abgerechnet. Leider hat eine stattliche Anzahl von Steuerpflichtigen unserer Gemeinde die Zahlungsfrist per 31. Dezember 2000 ganz oder teilweise unbenutzt verstreichen lassen. Mit dem neuen Steuergesetz erfolgt eine Zahlungsmahnung auf ausstehende Steuerbeträge erst, wenn innert zwei Monaten nach Ablauf der in der definitiven Schlussrechnung eingeräumten Zahlungsfrist von 30 Tagen die Steuerforderung noch nicht beglichen ist. Wir möchten Sie nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass für ausstehende Steuerbeträge für das Steuerjahr 2000 seit dem 1. Oktober 2000 ein Zins zu Ihren Lasten läuft! Andererseits werden sämtliche Zahlungen, die Sie bis zur definitiven Schlussabrechnung zuviel geleistet haben zu Ihren Gunsten verzinst.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sind Ihnen dankbar, wenn Sie die ausstehenden Steuerbeträge so rasch als möglich begleichen. Nur so ist es unserer Finanzverwaltung auch möglich ihre eigenen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen.

Für allfällige Fragen steht Ihnen Mirta Geser gerne unter der Telefon-Nummer 336 15 57 zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

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