Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurde ein Bauprojekt bewilligt


Im Anzeigeverfahren wurde ein Bauprojekt genehmigt.

Finanzen und Steuern

Die Abteilung Gemeindefinanzen der Direktion der Justiz und des Innern hat der Gemeinde Thalheim an der Thur ihre Finanzdaten 2000 bekannt gegeben. Die Steuerkraft pro Einwohner im Jahre 1999 betrug 1568 Franken, das Kantonsmittel 1999 hingegen belief sich auf 2986 Franken pro Einwohner (ohne Stadt Zürich auf 2649 Franken). Damit liegt die Steuerkraft Thalheims 1418 Franken unter dem Kantonsmittel.


Die Gemeinde Thalheim an der Thur erhält für das Jahr 2000 einen Steuerkraftausgleich von 740’308 Franken (gegenüber 541’917 Franken im Vorjahr). Der Steuerkraftausgleich wird aufgrund der Zahlen im Vorjahr berechnet.


Seit der letzten Berichterstattung konnten durch das Gemeindesteueramt Grundstückgewinnsteuern im Gesamtbetrag von 2550 Franken veranlagt werden.


Seit der letzten Berichterstattung wurden Kanalisationsanschlussgebühren im Gesamtbetrag von 201 Franken veranlagt.


Die Visura Treuhand-Gesellschaft hat am 28. Juni 2000 bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung vorgenommen. Der Bericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.


Im weiteren genehmigte der Gemeinderat folgendes:

  • Kreditabrechnung für die Erneuerung der EDV-Anlage auf der Gemeindeverwaltung im Gesamtbetrage von 97’367.80 Franken.
  • Genehmigung Vertrag für die Informatikdienstleistungen (Kanton-Züri-Netz) mit der Abraxas Informatik AG.
  • Austritt aus der Genossenschaft zur Erhaltung und Schaffung von Wohnraum in der Gemeinde Sternenberg.
  • Kredit über 5000 Franken für Abklärungsarbeiten für die Erschliessung der Gemeindeparzelle Kat.-Nr. 320 an der Thurtalstrasse.
  • Kredit über 7400 Franken für die Sanierung des Dorfbrunnen an der Ossingerstrasse bei Familie Fehr.
  • Genehmigung der Kreditabrechnung über 9114.65 Franken für diverse Sanierungsarbeiten in der Liegenschaft Püntenrain.
  • Kreditgenehmigung über 23’000  Franken für Strassenunterhaltsarbeiten an der Bergstrasse und Arbeitsvergabe an die Firma Brossi AG, Winterthur.
  • Genehmigung der Gemeindebeiträge 2000 an die Dorfvereine und an diverse gemeinnützige Institutionen im Gesamtbetrag von 3730 Franken.
  • Kreditgenehmigung über 1500 Franken einmalige und 1400 Franken jährlich wiederkehrende Kosten für den Internetauftritt der Politischen Gemeinde und der Dorfposcht.
  • Kredit über 1400 Franken für den Ersatz des Durchlauferhitzers im alten Schützenhaus.
  • Kredit über 2500 Franken für Baggerarbeiten beim Grütgraben.
  • Verlängerung der Bezirkslösung im Asylwesen

Polizeiwesen

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Direktion für Soziales und Sicherheit verfügt, dass der Innerortsbereich auf der Stationsstrasse ca. 180 m in Richtung Bahnhof versetzt wird. Als Vorspann vor dem 50er Bereich wird die Strecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h belegt.

Brückenwaage Thalheim

Der Gemeindearbeiter hat die Brückenwaage Thalheim erneuert. Auf Grund der doch recht hohen Sanierungs- und Eichkosten die der Gemeinde anfallen, ist der Ge­meinderat der Meinung, dass die Brückenwaage zum letzten Mal saniert wurde. Eine weitere Sanierung kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht gezogen werden.

Gemeindeliegenschaften

Da im nächsten Jahr der Umzug der Gemeindeverwaltung in das Schulhaus Thalheim bevorsteht, hat sich der Gemeinderat Gedanken zum bestehenden Gemeindehaus gemacht. Der Gemeinderat beabsichtigt ein Stockwerkeigentum zu begründen, damit die einzelnen Einheiten eventuell auch verkauft werden könnten. Zur Zeit werden Offerten von Treu­handbüros für diese Arbeiten eingeholt. Ein allfälliger Verkauf wird sicherlich der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt.


Für das alte Schützenhaus hat der Gemeinderat ein Pflichtenheft für den Abwart sowie eine neue Hüttenordnung erlassen.


Zur Zeit ist der Gemeinderat mit der Kirchenpflege in Verhandlung betreffend Ausbau und Vermietung von Räumlichkeiten im neuen Gemeindehaus. Die Kirchenpflege möchte einen Teil des Untergeschosses im neuen Gemeindehaus in Anspruch nehmen. Dieser zusätzliche Ausbau für die Kirche bedeutet, dass die Politische Gemeinde ev. an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung einen Zusatzkredit für den Umbau beantragen muss.

Kauf des MilchlokalsThalheim

Entgegen unserer Mitteilung in der letzten Dorfposcht, dass der Kauf des Milchlokales Thalheim durch die Politische Gemeinde kurz vor dem Abschluss stehe, entspricht nicht mehr dem neuesten Stand. Da die Dorfposcht bereits im Druck war, konnte diese Nachricht nicht mehr gestoppt werden.


Die Verhandlungen mit dem Vorstand der Milchgenossenschaft waren zwar mündlich abgeschlossen, der an einem Kauf mitbeteiligte private Käufer hat sich dann jedoch bei den Verhandlungen zu der Aufteilung der Parzelle kurzfristig zurückgezogen und möchte nun die ganze Parzelle kaufen.


Der Gemeinderat hofft jedoch nach wie vor auf eine gütliche, allseitig zufriedenstellende und zukunftsorientierte Einigung. Dies auf Grund der folgenden Fakten:

  • 1949 beim Bau des Milchlokales mit Feuerwehr- und Schlachtlokal wurde eine Zufahrt von 3.50 Metern für die Politische Gemeinde ausgewiesen. (Der hinter dem Kühllokal stehende Speicher war damals noch im Besitz der Gemeinde, wurde dann 1975 an Emil Frei verkauft)
  • 1958 beschloss die Gemeindeversammlung den Ausbau der Zufahrt ab Höhe Milchlokal bis zum Schulhausplatz.
  • 1958 beschloss die Gemeindeversammlung der Milchgenossenschaft Thalheim unentgeltlich 100 m² Land abzutreten für den Bau und Betrieb eines Kühllokales.
  • Die Eigentumsübertragung dieser von der Gemeindeversammlung genehmigten Fläche fand dann etwas später während der Güter­zusammenlegung statt, dabei wurde auch die ganze «Zufahrt Schulhaus» (ca. 120 m²) mit dem 2 Jahre vorher stattgefundenen Ausbau durch die Politische Gemeinde für gut 4 Franken der m² der Milchgenossenschaft zugewiesen.

Ein Rechtsanspruch der Politischen Gemeinde für eine Zufahrt kann aus diesen Fakten nicht abgeleitet werden, da die Milchgenossenschaft nach Grundbuch Eigentümerin ist und keine Lasten betreffend eines Wegrechtes, auch nicht zugunsten der Schule, im Grundbuch eingetragen sind.


Wie bereits oben bemerkt, hofft der Gemeinderat jedoch nach wie vor auf eine gütliche Einigung und ein Entgegenkommen der Milchgenossenschaft, vielleicht ähnlich den Gemeindeversammlungsbeschlüssen vor vierzig Jahren.

Neues Abstimmungslokalin Gütighausen ist das Feuerwehrlokal

Da die Primarschulgemeinde Thalheim das Schulhaus in Gütighausen verkauft hat, ist gemäss §15 des Wahlgesetzes ein neues Wahllokal für Gütighausen zu bestimmen. Als einziges öffentliches Gebäude in Gütighausen verbleibt zur Zeit. das Feuerwehrlokal. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat das Feuerwehrlokal zum neuen Abstimmungslokal für Gütighausen erklärt. Die erste Abstimmung erfolgt am 24. September 2000 im neuen Abstimmungslokal.

Alterswohnungen

In der letzten Dorfposcht hat der Gemeinderat ernsthaft Interessenten für allfällige Alterswohnungen gesucht. Auf unseren Aufruf hat sich niemand gemeldet. Aus diesem Grund wird die Realisierung von Alterswohnungen vorläufig nicht weiter verfolgt.

Namen für die FlurwegeAuflage bis 31. Oktober

Der Gemeinderat hat die Flurwegbezeichnung erarbeitet. Der entsprechende Plan liegt bei der Gemeindeverwaltung bis zum 31. Oktober 2000 zur Einsichtnahme auf. Die Bevölkerung wird eingeladen, Änderungswünsche bis zu diesem Datum dem Gemeinderat einzureichen.

Vormundschaft

In seiner Eigenschaft als Vormund­schaftsbehörde genehmigte der Ge­meinderat einen Beistandschafts- und einen Vormundschaftsschlussbericht.

Volkszählung 2000

Bereits sind wieder zehn Jahre um und es ist wieder einmal die Zeit für eine Volkszählung gekommen. Die Volkszählung findet dieses Jahr im Dezember statt. Die Volkszählung erfasst sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind sowie alle Wohnungen und sämtliche Gebäude, welche einem Wohnzweck dienen. Ziel dieser Volkszählung ist, den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, den verschiedenen Kreisen der Wirtschaft, des sozialen, politischen und kulturellen Lebens, den Hochschulen und übrigen Trägern von Forschung und Lehre sowie allen weiteren Interessierten statistischen Daten zur Verfügung zu stellen.


Zum Erhebungszeitpunkt, 5. Dezember 2000, müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einen Personenfragebogen ausfüllen. Ausserdem erhalten alle Haushalte einen Haushaltsfragebogen. Schliesslich wird den Eigentümern von Wohnzwecken dienenden Gebäuden ein Gebäudefragebogen mit Fragen zu den Merkmalen des jeweiligen Gebäudes ausgehändigt.


Wie ist der Ablauf der Volkszählung?


Bis Ende August wurde das Gebäudeadressverzeichnis (GAV) durch die Gemeindeverwaltung bereinigt und dem Dienstleistungszentrum zugestellt. Die nächsten Arbeiten betreffen die Personendaten. Diese werden wie das GAV von der Gemeindeverwaltung bereinigt und ergänzt und anschliessend ebenfalls dem Dienstleistungszentrum zugestellt.


Das Dienstleistungszentrum wird den Versand der verschiedenen Fragebogen von Ende November bis Anfangs Dezember durchführen. Die Fragebogen müssen von allen Einwohnerinnen und Einwohnern bis Mitte Dezember an das Dienstleistungszentrum zurückgesandt werden.


Zur Information erhalten alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind zwei bis drei Tage vor der Verteilung der Fragebogen eine Volks­zählungszeitung. Diese Zeitung wird ausnahmslos in alle Briefkästen und Postfächer verteilt. Die Volkszählungszeitung wird 16 Seiten umfassen, im Format einer normalen Tageszeitung erscheinen und in einem modernen und übersichtlichen Layout gestaltet sein.


Neben der Motivation enthält die Zeitung praktische Tipps zum Ausfüllen der Fragebogen. Vorgesehen sind auch regionale Seiten (Nutzen der Volkszählung auf regionaler Ebene, Anlaufstellen und Telefonnummern in der Region usw.).


Falls noch weitere wichtige Mitteilungen folgen, werden wir Sie in der Novemberausgabe nochmals informieren. Wir bitten Sie jedoch jetzt schon um eine kooperative Zusammenarbeit, d.h. um ein korrektes Ausfüllen und Retournieren der Fragebogen.

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