«Aus dem Gemeindehaus»

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden zwei Bauvorhaben bewilligt, u.a.:

  • Orange Communications SA, Dübendorf: Neubau Antennenanlage für Mobilfunknetz auf dem Dach der Getreidetrocknungsgesellschaft, Assek.-Nr. 11, Kat.-Nr. 892 (Gewerbezone)

Im Anzeigeverfahren wurde ein Bauprojekte genehmigt.

Finanzen und Steuern

Der Jahresabschluss 1999 der Rechnung des Politischen Gutes weist bei Einnahmen von 2’610’576.95 Franken und Ausgaben von 2’700’839.35 Franken einen Aufwandüberschuss von 90’262.40 Franken aus. Im Voranschlag rechnete man mit einem Aufwandüberschuss von 165’800 Franken. Das Ergebnis fällt somit besser aus als erwartet. Der Hauptgrund für das bessere Ergebnis liegt darin, dass der Steuerertrag sowohl bei den ordentlichen Steuern wie auch bei der Grundstückgewinnsteuer besser ausgefallen ist, als erwartet. Das Eigenkapital vermindert sich bedingt durch den Aufwandüberschuss von 4’206’887.60 Franken auf 4’116’625.20 Franken.

Die Investitionsrechnung im Verwaltungsvermögen weist einen Aufwand-überschuss im Betrage von 252’725.15 Franken aus. Das Verwaltungsvermögen des Politischen Gutes weist per Ende Jahr einen Buchwert von 1’041’468 Franken (Vorjahr 1’080’400 Franken) aus.

Der Gemeinderat hat die Gemeindestundenlöhne für das Jahr 2000 auf dem Stand von 1999 belassen. Da der Kanton keinen Teuerungsausgleich gewährt, bleiben diese Ansätze unverändert.

Der Gemeinderat hat die pauschale Abgeltung für den Gräberunterhalt der Preisentwicklung angepasst. Neu wird für diese Dienstleistung für Erdbestattungsgräber 5000 Franken und für Urnengräber 3000 Franken erhoben. Mit dem Grabpflegevertrag können Angehörige das Bepflanzen der Gräber der Gemeinde übertragen. Diese ist für zwei Bepflanzungen jährlich besorgt. Die Vertragsdauer läuft im Minimum für Erdbestattungsgräber 25 Jahre und für Urnengräber zwanzig Jahre.

Im Jahre 1993 feierte der Turnverein Thalheim sein 75-jähriges Bestehen. Anlässlich zu diesem Jubiläum hat der Gemeinderat dem Turnverein ein Geschenk versprochen. Der Turnverein möchte in diesem Jahr eine Fahne instand setzen lassen sowie einen Fahnenkasten im Schulhaus montieren. Aus dem Fonds für kulturelle und gemeinnützige Zwecke bewilligte der Gemeinderat einen Kredit über 4400 Franken.

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Die Abrechnung über die Malerarbeiten der Fassade des Schlachthauses Thalheim im Gesamtbetrag von 10’529.20 Franken.
  • Einen Dienstleistungsvertrag für die Auslagerung der Arbeiten für die Volkszählung 2000.
  • Einen Kredit über 3860 Franken für die Anschaffung einer neuen Waschmaschine im Gemeindehaus.
  • Die Kreditabrechnung über 95’850 Franken für die Amtliche Vermessung 93 (AV 93).
  • Die Erhöhung des Gemeindebeitrages von 750 Franken auf 1000 Franken für die Altersferien.
  • Die Anschaffung einer motorisierten Leiter für den Feuerwehrzweckverband Andelfingen und Umgebung. (Kostenanteil Gemeinde Thalheim 9’100 Franken).
  • Einen Kredit über 19’400 Franken für Malerarbeiten am Feuerwehrgebäude Gütighausen sowie für die Neugestaltung des Feuerwehrvorplatzes.
  • Für diverse Drainagensanierungen wurde ein Kredit über 3’000 Franken bewilligt.
  • Für Sanierungsarbeiten der Liegenschaft Püntenrain (Wohnteil) wurde ein Kredit über 6’000 Franken bewilligt.
  • Für die Vorstellung des Theater des Kantons Zürich vom 29. April 2000 einen Kredit aus dem Fonds für gemeinnützige und kulturelle Zwecke über 3’800 Franken.
  • Einen Dienstbarkeitsvertrag betreffend Unterhalt und Betrieb der Turmuhr des Schulhauses Gütighausen.

Gebührengutscheine bei Ziviltrauungen

Mit der Änderung der Eidg. Verordnung über die Gebühren im Zivilstandwesen müssen zwingend bei Trauungen Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren setzen sich zusammen aus der Entgegennahme und Prüfung des Gesuches, für das Familienbüchlein sowie für den Eheschein. Insgesamt fallen den Brautleuten im einfachsten Fall Gebühren von 115 Franken an.

Der Gemeinderat möchte den Steuerzahlern unserer Gemeinde bei diesem Ereignis entgegenkommen und als Geschenk der Politischen Gemeinde einen Gebührengutschein im Wert von 115 Franken bzw. 60 Franken überreichen. Der Gebührengutschein kann auch für andere Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung benutzt werden.

  • Wenn der Bräutigam oder die Braut ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Thalheim haben und die Ziviltrauung im Zivilstandskreis Thalheim stattfindet, wird ein Gebührengutschein im Wert von 115 Franken überreicht.
  • Wenn der Bräutigam oder die Braut ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Thalheim haben, aber die Ziviltrauung ausserhalb des Zivilstandskreises Thalheim stattfindet, wird ein Gebührengutschein im Wert von 60 Franken überreicht.

Gesundheitswesen: Wechsel in der Spitex

Nach langjähriger Tätigkeit in unserer Spitex übergab Uli Truninger ihre Aufgabe als Vermittlerin an Liselotte Vogt, Thurtalstrasse 181, Thalheim. Uli Truninger übernimmt ihre Stellvertretung bei Abwesenheit. Liselotte Vogt ist ab sofort von Montag – Freitag, 11-12 Uhr, unter der Telefonnummer 338 11 58 zu erreichen.

Die im letzten Jahr durchgeführten Radonmessungen in unserer Gemeinde haben ergeben, dass unser Gemeindegebiet nicht zu stark mit Radon belastet ist.

Das Kantonale Labor hat das Trinkwasser in unserer Gemeinde untersucht und hat eine einwandfreie Qualität festgestellt.

Neue Teilzeitangestellte auf derGemeindeverwaltung

Auf Grund des grossen Arbeitsvolumens auf der Gemeindeverwaltung wurde ein Teilzeitpensum für vorläufig ein Jahr bewilligt. Der Beschäftigungsgrad liegt zwischen zehn und zwanzig Stellenprozenten und der Arbeitseinsatz ist stundenweise für Arbeiten in der Finanzverwaltung vorgesehen. Der Gemeinderat hat Frau Berta Gomringer-Stroppel, gelernte Verwaltungsangestellte, wohnhaft in Benken per 1. April 2000 angestellt.

Polizeiwesen

In der Berichtsperiode musste der Gemeinderat eine kostenpflichtige Verwarnung wegen einer illegalen Abfallverbrennung aussprechen.

Die Kantonspolizei führte am 11. Januar 2000 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse durch. Von den 209 kontrollierten Fahrzeugen mussten 5 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 72 km/h.

Schlachthausgebühren

Nach Wegfall der Beiträge der Viehversicherung an unser Schlachthaus hat der Gemeinderat die Schlachthausverordnung rückwirkend auf den 1. Januar 2000 angepasst.

Die Politische Gemeinde Thalheim bezieht für die Benützung des Schlachtlokals für alle Kunden folgende Gebühren:

  • Grossvieh: 60 Franken
  • Schweine/Kälber: 45 Franken
  • Schafe/Ziegen: 25 Franken
  • für die Kühlraumbenützung pro Tag: 10 Franken
  • für die Fleischverarbeitung pro Tag: 15 Franken

Umbau Schulhaus Thalheim zum Gemeindehaus

Im Sommer 2000 wird das Schulhaus Thalheim an die Politische Gemeinde übergehen. Unterdessen hat der Gemeinderat einen Kredit über 30’000 Franken für die Projektierung des Umbaus bewilligt. Auch wurde ein kleiner Architekturwettbewerb für den Umbau durchgeführt. Von fünf Architekten wurden Vorschläge eingereicht. Der Gemeinderat hat sich nach der Vorstellung der Projekte für das Architekturbüro Herter Fritschi, Hettlingen entschieden, das jetzt ihr Projekt weiter bearbeitet und an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. März 2000 vorstellen wird. Danach ist geplant, die Bedürfnisse der Bevölkerung in das Projekt einfliessen zu lassen und im Juni 2000 den Baukredit zur Genehmigung vorzulegen.

Neue Abwartin fürdas alte Schützenhaus

Als neue Abwartin für das alte Schützenhaus wurde Frau Maya Wiesendanger, wohnhaft in Eschlikon ZH, vom Gemeinderat angestellt. Reservationen können ab sofort bei Frau Wiesendanger, Tel. 336 12 77, vorgenommen werden.

Der Gemeinderat dankt dem bisherigen Abwart, Hans Graber, herzlich für seinen langjährigen Einsatz.

Orientierung über Neuerungen im Lotteriewesen

Der Regierungsrat hat am 2. Februar 2000 die kantonale Lotterieverordnung geändert und in verschiedenen Punkten den heutigen, veränderten Verhältnissen angepasst. Hier die wichtigsten Neuerungen, die ab 1. April 2000 ihre Gültigkeit haben:

  • (Abendfüllende) Lottospiele können als selbständige Unterhaltungsanlässe bewilligt werden.
  • Eintägige Verlosungen (Tombolas) und Glücksspiele sind bewilligungsfrei, wenn ihre Plansumme 20’000 Franken nicht übersteigt oder wenn sie in geschlossener Gesellschaft durchgeführt werden. Lottospiele als selbständige Unterhaltungsanlässe sind hingegen in jedem Fall bewilligungspflichtig.
  • Der Gesamtwert aller Treffer hat bei Verlosungen (Tombolas) und Glücksspielen an Unterhaltungsanlässen sowie bei Lottospielen 60 (bisher 95) Prozent des gesamten Nennwertes aller Lose zu betragen. Die dadurch erzielten Erlöse fallen an die veranstaltenden Vereine.

Wahllokal Gütighausen:
Suche nach einem neuen Standort

Mit dem Verkauf des Schulhauses Gütighausen per August 2000 wird auch das bisherige Wahllokal in Gütighausen verschwinden. Der Gemeinderat ist auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Als möglicher Standort kann sich der Gemeinderat den Garderobenraum des Feuerwehrlokals in Gütighausen vorstellen. Vielleicht stellt aber jemand aus der Bevölkerung jeweils während den Urnenöffnungszeiten einen Raum zur Verfügung. Der Gemeinderat nimmt gerne weitere Ideen und Standortvorschläge entgegen.

Zürcher KantonalbankGewinnausschüttungan Gemeinden

Das Gesetz über die Zürcher Kantonalbank vom 28. September 1997 sieht vor, dass neben dem Kanton auch die politischen Gemeinden am Reingewinn der Bank partizipieren und zwar steht den Gemeinden ein Drittel der Gesamtausschüttung im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu. Die Wohnbevölkerung umfasste im Kanton Zürich Ende des letzten Jahres 1’193’789 Personen, wovon 618 in unserer Gemeinde ihren Wohnsitz hatten. Zum zweiten Mal profitieren nun die Gemeinden vom ausgezeichneten Geschäftsergebnis der ZKB. Unsere Gemeinde erhält somit einen Gewinnanteil von 7765.20 Franken (Vorjahr 5522.50 Franken).

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