Vor dem Wegzug aus der Gemeinde

Planen Sie einen Wegzug ausser Kanton oder ins Ausland?

Bitte melden Sie sich frühzeitig beim Gemeindesteueramt, wenn Sie einen Wegzug ausser Kanton oder ins Ausland planen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes sind die Steuerpflichtigen, die aus dem Kanton Zürich wegziehen, verpflichtet, eine zusätzliche Steuererklärung auszufüllen und diese spätestens innert dreissig Tagen nach dem Wegzug einzureichen.

Auskunft beim Steueramt

Für weitere Auskünfte in dieser und anderen Fragen steht Ihnen unser Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert