Pro und Kontra Privatisierung des Flughafen: Privatisierter Nabel zur Welt?

Das Gesetz

Am 28. November 1999 entscheiden wir über die Einführung eines Flughafengesetzes. Um was geht es überhaupt?

Die kantonale Flughafendirektion (FDZ), Betreiberin des Zürcher Flughafens und die Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG), zuständig für den Hochbau, sollen zusammengelegt und schrittweise privatisiert werden.

Was sind die Auswirkungen bei der Annahme dieses Gesetzes?

Die heutige, komplexe Führungsstruktur des Flughafens Zürich mit zwei halb- oder ganzstaatlichen Organisationen wird in ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen überführt. Ich erwarte daraus eine grössere Flexibilität, da Neuanpassungen künftig nicht mehr durch alle kantonalen Instanzen gehen.

Defizite bei der Kommunikation

Dass die heutige Organisationsstruktur erhebliche Defizite zumindest im Bereich «Kommunikation mit der Bevölkerung» aufweist, hat auch unsere Gemeinde zu spüren bekommen. Die mangelnde Information war offenbar ein Hauptgrund für den Beitritt der Gemeinde zum Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich. (Dorfpost Mai 99).

Andererseits bedeutet die Annahme natürlich auch eine Reduktion unserer direkten Mitsprache. Wir geben ganz klar etwas aus der Hand. Das kann Angst vor dem Neuen, Unbekannten auslösen.

So ganz alles geben wir dann aber doch nicht auf. Die kantonale Mitsprache ist weiterhin gewährleistet.

Mitsprache nicht total aufgegeben

Gemäss Gesetzesentwurf ist der Staat zu mindestens einem Drittel am Aktienkapital der neuen Gesellschaft beteiligt. Und der Staat hat das Recht, mehr als einen Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrates zu ernennen. Zudem obliegt dem Staat weiterhin die Aufsicht über die Einhaltung der An- und Abflugrouten und der Nachtflugverordnung. Auch beim Pistenbau und bei Änderungen des Betriebsreglementes ist es ohne die Zustimmung der Vertretung des Staates im Verwaltungsrat nicht möglich, ein Gesuch beim Bund einzureichen.

Das neue Gesetz hat Vor- und Nachteile. Diese zu bewerten ist Sache jedes einzelnen – aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile und zwar weil …

  • … die Privatisierung des Flughafens nichts mit dem Wachstum des weltweiten Flugverkehrs zu tun hat. Das Wachstum hängt alleine von der Nachfrage ab. Dass die Nachfrage zurzeit durch die Überkapazität im Luftverkehr und die niedrigen Energiepreis stimuliert wird, scheint mir offensichlich. Ich möchte nicht für rücksichtsloses Wachstum sprechen. Aber eine länderübergreifende Lösung zur Nachfragedämpfung (Besteuerung der fossilen Energie oder verschärfte Emmissionsgrenzwerte) scheint nicht in Sicht.

Zürich ist Wirtschaftszentrum

  • Damit Zürich internationales Wirtschaftszentrum bleibt, braucht die Stadt einen starken und flexiblen Flughafen. Umgekehrt ist auch der Flughafen abhängig von einem starken Wirtschaftsstandort. Was «ohne» Flughafen passiert, erleben wir in Genf, wo der Staat und die Wirtschaft die Förderung des Flughafens massiv unterstützten.
  • Für mich ist es kein tauglicher Ansatz, aus der berechtigten Sorge um die zunehmenden Flugbewegungen und die damit verbundenen Emissionen alte, ineffiziente Strukturen zu bewahren. Gutes Beispiel ist für mich die Öffnung des Telekommunikationsmarktes und die Privatisierung der swisscom. Der Kunde profitiert heute durch vielfältige Dienstleistungen und reduzierte Preise.

Mein Fazit: Das neue Flughafengesetz ist nicht eindeutig schwarz oder weiss sondern irgendwo im grauen Bereich. Für mich allerdings klar näher bei weiss.

Thomas Kübler

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